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|  03.09.2015, 16:49 | #1 | 
| Registrierter Benutzer | 
				
				Kaltlaufregler und 1.Kat
			 Hallo zusammen, muss man bessere Messwerte für die AU haben wenn man einen Kaltlaufregler drin hat ? Mein anliegen liegt darin das ich einen Kaltlaufregler verbaut habe und nun den 1. Kat an der Downpipe entfernen will. Hab schon gelesen das man auch nur mit dem 2. Kat die AU schafft, aber weis halt nicht wie es mit dem Kaltlaufregler aussieht. Eigentlich sagt es ja schon der Name "Kaltlaufregler", denn eine HU macht man ja auch nicht mit Kaltem Motor, aber bin mir trotzdem unsicher. Gruß Flo 
				__________________ Wer schneller fährt schadet kürzer der Umwelt   | 
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|  03.09.2015, 17:25 | #2 | 
| [NSH]Ehrenschweizer Registriert seit: Jan 2003 Ort: Im noch schöneren Frankenländle - dort wo andere Urlaub machen 
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				AW: Kaltlaufregler und 1.Kat
			 AU nur bei warmem Motor, Kaltlaufregler hat also darauf keinerlei Einfluss.   Hintergrund ist der, dass man dort auch eine Störtgröße reinspielt, welches die Lambda ausregeln muss. Wird es nicht ausgeregelt oder dauert das Ausregeln zu lange -> AU nicht bestanden. Lambdaregelung ist aber nur bei heißer Lambdasonde möglich - wobei das bei der Supra echt fix geht (beheizte Sonde). AU nur bei warmem Motor (Kaltstartanreicherung, kalter Kat ist nicht voll funktionsfähig). Zu deiner Frage: nein, du musst keine besseren Messwerte haben gegenüber Serie. 
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|  03.09.2015, 17:42 | #3 | 
| Registrierter Benutzer | 
				
				AW: Kaltlaufregler und 1.Kat
			 Keine Panik, der tut da garnichts zur Sache. Den ersten Kat brauchst du auch nicht, theoretisch reicht ein (1) 200 Zeller, wenn die Kiste warm ist. 
				__________________ Ich zieh mir die Scheisse rein und zwar Tag für Tag und kann gar nicht soviel fressen, wie ich kotzen mag, keine Antwort auf die Fragen die ich hab,... doch Gedanken können Sprengstoff sein, also denk wie Dynamit. Und noch einer von mir Ihr belügt uns doch den ganzen Tag, am Ende heisst es " Wir haben euch doch gefragt! " ...aber keiner hat darauf gehört, was einer von uns sagt. | 
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|  03.09.2015, 19:31 | #4 | 
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				AW: Kaltlaufregler und 1.Kat
			 wenn der Kaltlaufregler schon eingebaut und eingetragen ist, habt Ihr recht. Wenn nicht, muss man zwar keine besseren Werte haben, aber zusätzliche Messungen machen die bei der normalen AU nicht stattfinden. Aber auch das müsste mit dem Hauptkat funktionieren, weil wird auch bei warmem Motor gemacht. 
				__________________ Wenn ich mit 200 mal einen Fußgänger treffen sollte, ist dem total egal was ich für einen Spoiler draufhabe. | 
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|  03.09.2015, 19:33 | #5 | 
| [NSH]Schlossgespenst | 
				
				AW: Kaltlaufregler und 1.Kat
			 
Praktisch sogar ein 100-Zeller. 
				__________________   Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot: "Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!" ----------------- NSH - NordSeeHorde ----------------- | 
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|  03.09.2015, 20:20 | #6 | ||
| [NSH]Ehrenschweizer Registriert seit: Jan 2003 Ort: Im noch schöneren Frankenländle - dort wo andere Urlaub machen 
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				AW: Kaltlaufregler und 1.Kat
			 Zitat: 
 Kannst du das näher erörtern? Der KLR hat ja zum Zeitpunkt einer AU keinerlei Wirkung mehr und ist deaktiviert bei korrektem Einbau. Zitat: 
    
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|  03.09.2015, 20:39 | #7 | 
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				AW: Kaltlaufregler und 1.Kat
			 Es steht sogar in der Anleitung, dass die Funktion nur der Hersteller prüfen kann. Wenn er nicht eingetragen ist, mit der Einbauanleitung zu TÜV,  Einbau abnehmen lassen und mit dem Wisch, den man bekommt auf der Zulassungsstelle die Papiere ändern lassen. | 
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|  03.09.2015, 20:47 | #8 | 
| [NSH]Ehrenschweizer Registriert seit: Jan 2003 Ort: Im noch schöneren Frankenländle - dort wo andere Urlaub machen 
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				AW: Kaltlaufregler und 1.Kat
			 Nö. Eine AU berechtigte Werkstatt reicht vollkommen aus, um dir den fachgerechten Einbau zu bescheinigen.  
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|  03.09.2015, 21:33 | #9 | 
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				AW: Kaltlaufregler und 1.Kat
			 Die Eingangsmessung dient dazu, sicherzustellen das der Serien-Kat auch noch richtig funktioniert. Bei den höheren Drehzahlen entsteht halt mehr Abgas was der KAT noch reinigen können muss. Man könnte ja den KLR auch in Autos bauen, wo der Kat alt ist und vielleicht grade noch so die AU bestehen würde. Das ist nicht der Sinn der Sache einer besseren Schadstoffklasse.  Die gewöhnliche Werkstatt wird meist nicht einfach so nur den Selbsteinbau bestätigen, es sei denn man ist da "Stammkunde" und lässt anderweitig immer mal Reparaturen machen. Ansonsten lässt man das am besten mit der AU zusammen machen, wenn der Wagen sowieso grad am Abgastester hängt. EDIT: Achso, das steht auch alles in den Einbauanleitungen. Falls man die liest  
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|  03.09.2015, 23:31 | #10 | 
| Registrierter Benutzer | 
				
				AW: Kaltlaufregler und 1.Kat
			 Also der kaltlaufregler ist schon eingetragen   Werde in den Wintermonaten, wenn Sie abgemeldet ist den 1. Kat entfernen und im Juli nächstes Jahr muss ich sowieso HU/AU machen. Wird schon schiefgehen  Vielen Dank euch allen. Gruß Flo 
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|  04.09.2015, 00:23 | #11 | 
| [NSH]Ehrenmitglied | 
				
				AW: Kaltlaufregler und 1.Kat
			 Ich kann aus sicherer Quelle sagen, dass man eine AU ganz offiziell und ohne Probleme mit einem KLR und einem 100-Zeller ohne 1. Kat schafft. Sogar mindestens 2 Tüvperioden hintereinander   Ist also alles im legalen Bereich wenn man nur das "ändert". | 
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