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		#1 | 
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			 Registrierter Benutzer 
			
			
		
			
				
			
			
								
		
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				Ne Frageee wegen Gasflaschen
			 
			Ists gestattet gefüllte Gasflaschen mit rumzufahren? Wenn da n legaler Stoff drinnen ist? Schon oder? 
		
	
		
		
		
		
		
		
			Nur mal so interessehalber. 
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	Kopfdichtung kaputt und ein Neuaufbau in gange? Willst du Tunen und brauchst etwas mehr oder weniger Verdichtung? http://Kopfdichtungdirekt.de  | 
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		#3 | 
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			 Registrierter Benutzer 
			
			
		
			
				
			
			
								
		
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		![]() in meinen wäre aber was drinnen was jeder von jedem Gashändler bekommt 50liter für ca 30 Euro. ![]() 
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	Kopfdichtung kaputt und ein Neuaufbau in gange? Willst du Tunen und brauchst etwas mehr oder weniger Verdichtung? http://Kopfdichtungdirekt.de  | 
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		#4 | |
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			 Registrierter Benutzer 
			
			
		
			
				
			
			
								
		
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		 Zitat: 
	
 Angeschlossen darf es halt nicht sein! 
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	Gruss, D.  | 
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		#5 | 
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			 Registrierter Benutzer 
			
			
		
			
				
			
			
								
		
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		 Ok hat sich ist mir eh gekommen wenn der Deckel weg ist und der Hahn frei steht wäre es schon nicht zulässig weil der im falle eines Unfalles ja abreißen könnte.... 
		
	
		
		
		
		
		
		
			gut kann gelöscht werden Gruß Frank 
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	Kopfdichtung kaputt und ein Neuaufbau in gange? Willst du Tunen und brauchst etwas mehr oder weniger Verdichtung? http://Kopfdichtungdirekt.de  | 
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		#6 | 
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			 [NSH]Chefkoch 
			
			
		
			
				
			
			
								
		
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		 NIX darftse ohne ADR (gefahrgutschein) fahren. 
		
	
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
		
		
		
	
	man darf als handwerker max 2-3 kleine flaschen die gut gesichert sein müssen ohne warntafeln fahren, aber alle anderen transporte müssen gekennzeichnet sein ab 200 Pkt. pkt. setzen sich wie folgt zusammen menge+ gebinde = Pkt. z.B. 1 ltr. Diesel in einem tankfahrzeug = 1 Pkt. 1 ltr. Diesel in einem einwandigen kanister = 2 Pkt. bei gase kenn ich die tabellen nicht, aber sind natürlich zu kennzeichnen. gruß, TF  | 
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		#7 | |
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			 Registrierter Benutzer 
			
			
		
			
				
			
			
								
		
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		 Zitat: 
	
 Meines Wissens darfst Du solche Stoffe in den entsprechenden Gebinden durchaus transportieren. 
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	Gruss, D.  | 
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		#8 | 
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			 Mr. Off-Topic 
			
			
		
			
				
			
			
								
		
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		 hab im zivildienst nen legacy mit großem hänger gefahren (durft ich auch net... mußte aber). auf dem hänger dann gut 10 große sauerstoffflaschen, wie auf ner abschußrampe. sah immer geil aus. aber wenn die losgegangen wären bei nem unfall   
		
	
		
		
		
		
		
		
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	Sei realistisch. Erwarte ein Wunder.  | 
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		#10 | 
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			 Registrierter Benutzer 
			
			
		
			
			
								
		
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		 Hi  
		
	
		
		
		
		
		
		
		
		
		
	
	also meines Wissens Lachgas: Transport erlaubt Anlage darf aber nicht betriebsbereit sein also nicht nur Hahn zu sondern ohne Leitungen etc. Sonstige Gasflaschen: Transport genehmigt (wenn flasche) aber Fahrer trägt verantwortung für ORDENTLICHE Ladungssicherung . . . und das wird auch ernst genommen. ... man kann ja gerade in Texas sehen was mit ein paar Sauerstoffflaschen passieren kann. Alzu heftig sind aber die Verschriften auch nicht, man muß sich blos mal die zugelassenen Gasfahrzeuge anschauen, da hängen ja auch blos 2 Flaschentanks unter dem Kofferraum. Gruß   ChriS  | 
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		#12 | 
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			 Projektleiter 
			
			
		
			
				
			
			
								
		
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		#14 | 
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			 DJURADJ 
			
			
		
			
			
			Registriert seit: Nov 2004 
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		 hallo 
		
	
		
		
		
		
		
		
		
		
		
	
	in der schweiz darf man max. 15L gefahrengut mitschichführen, ohne zusätzliche sicherung bzw. beschriftung (am fahrzeug)! natürlich gibt es ausnahmen für die kamper, etc. gruss MRD P.s.: hilfts?  | 
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		#15 | 
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			 Registrierter Benutzer 
			
			
		
			
				
			
			
								
		
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		 Ich kenn da schon weit mehr bilder... 
		
	
		
		
		
		
		
		
			ps aber ich mach ja eh kein Fläschchen rein. 
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	Kopfdichtung kaputt und ein Neuaufbau in gange? Willst du Tunen und brauchst etwas mehr oder weniger Verdichtung? http://Kopfdichtungdirekt.de  | 
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