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Alt 13.05.2009, 21:46   #1
DeNoize
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Question Rechtliche Frage bei Einlagerung

Hallo Forum,

hab ja vor einiger Zeit die DoLuck Front beim Lacker um die Ecke lackieren und drauf machen lassen...
Die Originale hab ich dort gelassen weil sie nicht in den Kofferraum passte.
War auch kein Problem für den Inhaber des Ladens der mir die Einlagerung anbot.

Nun haben sich zwischenzeitlich die "Verhältnisse" in dem Schuppen geändert...
Der "alte" Chef ist weg, ein Neuer da und keiner weiß wo meine Front geblieben ist.

Vom Alten wurde mir gesagt das die dort im Keller liegt...
der Neue ist aber heut mit mir durch alle Räume gewandert und da war keine Front... (meine schönen gelben Nebler )
Er sagte mir das es eine "Begehung" mit dem alten Chef gab wo definiert wurde was von wem ist.
Danach wurde der ganze "Krempel" weggeschafft.

Mein Ansprechpartner ist eindeutig der damalige Inhaber. Aber wie krieg ich die Front wieder???

Für Infos wär ich echt dankbar...

LG,
Ralf
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Alt 13.05.2009, 21:50   #2
dogbony
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AW: Rechtliche Frage bei Einlagerung

Wenn der alte Chef sie nicht rausrückt oder nicht mehr hat, bleibt nur noch der Gang zum Rechtsanwalt. Aber was willst du noch mit der alten?
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Alt 13.05.2009, 21:54   #3
berndMKIII
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AW: Rechtliche Frage bei Einlagerung

Sicherlich gibt es auch nichts schriftliches? Dumme Sache das. Nochmal suchen?

Ich habe aber noch ein paar Faceliftschürzen. PN reicht
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Alt 14.05.2009, 12:49   #4
DeNoize
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AW: Rechtliche Frage bei Einlagerung

Ich denke das mit dem Rechtsanwalt kann ich mir sparen...
Wie schon richtig bemerkt hab ich nix schriftlich

Nein nein, brauch die Alte ja im Grunde nicht mehr aber man könnte
sie sicher jemandem vermachen der sie brauchen kann...

Werd mal versuchen mit dem Typen zu reden...
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Alt 14.05.2009, 12:58   #5
supra2700
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AW: Rechtliche Frage bei Einlagerung

Ist der neue Inhaber komplett in die Rechte und Pflichten des alten Inhabers eingetreten?

Wenn ja, dann hat der neue Inhaber ein Problem. Auch wenn das eine mündliche Absprache gilt diese rein rechtlich genauso, wie eine schriftliche. Ich würde dem neuen Inhaber einen Brief schreiben, wo du auf die Heraushabe deiner Schürze bestehst. Sollte er diese nicht mehr haben, so kann er dir gerne den Wiederbeschaffungswert bezahlen.

Wenn er nicht in die Rechte und Pflichten eingetreten ist, hast du gelinde gesagt ein Problem und kannst den alten Inhaber nur auffordern, dir dein Eigentum auszuhändigen.

Ich neige bei solchen Sachen immer dazu, Recht bissige, entsprechend ausformulierte Briefe zu schreiben und direkt auf die Rechtslage hinzuweisen. Hat dann meist auch Erfolg
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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Alt 14.05.2009, 13:19   #6
gitplayer
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AW: Rechtliche Frage bei Einlagerung

Zitat:
Zitat von supra2700 Beitrag anzeigen
Ist der neue Inhaber komplett in die Rechte und Pflichten des alten Inhabers eingetreten?

Wenn ja, dann hat der neue Inhaber ein Problem. Auch wenn das eine mündliche Absprache gilt diese rein rechtlich genauso, wie eine schriftliche. Ich würde dem neuen Inhaber einen Brief schreiben, wo du auf die Heraushabe deiner Schürze bestehst. Sollte er diese nicht mehr haben, so kann er dir gerne den Wiederbeschaffungswert bezahlen.

Wenn er nicht in die Rechte und Pflichten eingetreten ist, hast du gelinde gesagt ein Problem und kannst den alten Inhaber nur auffordern, dir dein Eigentum auszuhändigen.

Ich neige bei solchen Sachen immer dazu, Recht bissige, entsprechend ausformulierte Briefe zu schreiben und direkt auf die Rechtslage hinzuweisen. Hat dann meist auch Erfolg
Kommt auch auf die Rechtsform des Unternehmens an!
__________________


Zitat:
Zitat von George Orwell
“There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them.”
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Alt 14.05.2009, 13:21   #7
DeNoize
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AW: Rechtliche Frage bei Einlagerung

Zitat:
Zitat von supra2700 Beitrag anzeigen
Ist der neue Inhaber komplett in die Rechte und Pflichten des alten Inhabers eingetreten?

Wenn ja, dann hat der neue Inhaber ein Problem. Auch wenn das eine mündliche Absprache gilt diese rein rechtlich genauso, wie eine schriftliche. Ich würde dem neuen Inhaber einen Brief schreiben, wo du auf die Heraushabe deiner Schürze bestehst. Sollte er diese nicht mehr haben, so kann er dir gerne den Wiederbeschaffungswert bezahlen.

Wenn er nicht in die Rechte und Pflichten eingetreten ist, hast du gelinde gesagt ein Problem und kannst den alten Inhaber nur auffordern, dir dein Eigentum auszuhändigen.

Ich neige bei solchen Sachen immer dazu, Recht bissige, entsprechend ausformulierte Briefe zu schreiben und direkt auf die Rechtslage hinzuweisen. Hat dann meist auch Erfolg
Über die genauen Verhältnisse bin ich noch nicht im Bilde.
Kann ich aber sicher rausbekommen. Wenn ich den alten Inhaber
nochmal sehe werd ich das klären. Bin echt gespannt was der sich
dann ausm Kopf drückt.

Vielleicht engagiere ich dich ja mir so nen Brief zu schreiben

Danke erstmal für alle Ratschläge.

LG,
Ralf
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