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Rechtliche Frage bei Einlagerung
Hallo Forum,
hab ja vor einiger Zeit die DoLuck Front beim Lacker um die Ecke lackieren und drauf machen lassen... Die Originale hab ich dort gelassen weil sie nicht in den Kofferraum passte. War auch kein Problem für den Inhaber des Ladens der mir die Einlagerung anbot. Nun haben sich zwischenzeitlich die "Verhältnisse" in dem Schuppen geändert... Der "alte" Chef ist weg, ein Neuer da und keiner weiß wo meine Front geblieben ist. Vom Alten wurde mir gesagt das die dort im Keller liegt... der Neue ist aber heut mit mir durch alle Räume gewandert und da war keine Front... (meine schönen gelben Nebler :heul2:) Er sagte mir das es eine "Begehung" mit dem alten Chef gab wo definiert wurde was von wem ist. Danach wurde der ganze "Krempel" weggeschafft. Mein Ansprechpartner ist eindeutig der damalige Inhaber. Aber wie krieg ich die Front wieder??? :streit: Für Infos wär ich echt dankbar... LG, Ralf |
AW: Rechtliche Frage bei Einlagerung
Wenn der alte Chef sie nicht rausrückt oder nicht mehr hat, bleibt nur noch der Gang zum Rechtsanwalt. Aber was willst du noch mit der alten?
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AW: Rechtliche Frage bei Einlagerung
Sicherlich gibt es auch nichts schriftliches? Dumme Sache das. Nochmal suchen?
Ich habe aber noch ein paar Faceliftschürzen. PN reicht |
AW: Rechtliche Frage bei Einlagerung
Ich denke das mit dem Rechtsanwalt kann ich mir sparen...
Wie schon richtig bemerkt hab ich nix schriftlich :rowdy: Nein nein, brauch die Alte ja im Grunde nicht mehr aber man könnte sie sicher jemandem vermachen der sie brauchen kann... Werd mal versuchen mit dem Typen zu reden... |
AW: Rechtliche Frage bei Einlagerung
Ist der neue Inhaber komplett in die Rechte und Pflichten des alten Inhabers eingetreten?
Wenn ja, dann hat der neue Inhaber ein Problem. Auch wenn das eine mündliche Absprache gilt diese rein rechtlich genauso, wie eine schriftliche. Ich würde dem neuen Inhaber einen Brief schreiben, wo du auf die Heraushabe deiner Schürze bestehst. Sollte er diese nicht mehr haben, so kann er dir gerne den Wiederbeschaffungswert bezahlen. Wenn er nicht in die Rechte und Pflichten eingetreten ist, hast du gelinde gesagt ein Problem und kannst den alten Inhaber nur auffordern, dir dein Eigentum auszuhändigen. Ich neige bei solchen Sachen immer dazu, Recht bissige, entsprechend ausformulierte Briefe zu schreiben und direkt auf die Rechtslage hinzuweisen. Hat dann meist auch Erfolg :D |
AW: Rechtliche Frage bei Einlagerung
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AW: Rechtliche Frage bei Einlagerung
Zitat:
Kann ich aber sicher rausbekommen. Wenn ich den alten Inhaber nochmal sehe werd ich das klären. Bin echt gespannt was der sich dann ausm Kopf drückt. Vielleicht engagiere ich dich ja mir so nen Brief zu schreiben :bleifuss: Danke erstmal für alle Ratschläge. LG, Ralf |
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