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#1 |
Registrierter Benutzer
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Ne Frageee wegen Gasflaschen
Ists gestattet gefüllte Gasflaschen mit rumzufahren? Wenn da n legaler Stoff drinnen ist? Schon oder?
Nur mal so interessehalber.
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Kopfdichtung kaputt und ein Neuaufbau in gange? Willst du Tunen und brauchst etwas mehr oder weniger Verdichtung? http://Kopfdichtungdirekt.de |
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#3 |
Registrierter Benutzer
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![]() in meinen wäre aber was drinnen was jeder von jedem Gashändler bekommt 50liter für ca 30 Euro. ![]()
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Kopfdichtung kaputt und ein Neuaufbau in gange? Willst du Tunen und brauchst etwas mehr oder weniger Verdichtung? http://Kopfdichtungdirekt.de |
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#4 | |
Registrierter Benutzer
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Zitat:
Angeschlossen darf es halt nicht sein!
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Gruss, D. |
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#5 |
Registrierter Benutzer
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Ok hat sich ist mir eh gekommen wenn der Deckel weg ist und der Hahn frei steht wäre es schon nicht zulässig weil der im falle eines Unfalles ja abreißen könnte....
gut kann gelöscht werden Gruß Frank
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Kopfdichtung kaputt und ein Neuaufbau in gange? Willst du Tunen und brauchst etwas mehr oder weniger Verdichtung? http://Kopfdichtungdirekt.de |
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#6 |
[NSH]Chefkoch
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NIX darftse ohne ADR (gefahrgutschein) fahren.
man darf als handwerker max 2-3 kleine flaschen die gut gesichert sein müssen ohne warntafeln fahren, aber alle anderen transporte müssen gekennzeichnet sein ab 200 Pkt. pkt. setzen sich wie folgt zusammen menge+ gebinde = Pkt. z.B. 1 ltr. Diesel in einem tankfahrzeug = 1 Pkt. 1 ltr. Diesel in einem einwandigen kanister = 2 Pkt. bei gase kenn ich die tabellen nicht, aber sind natürlich zu kennzeichnen. gruß, TF |
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#7 | |
Registrierter Benutzer
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Zitat:
Meines Wissens darfst Du solche Stoffe in den entsprechenden Gebinden durchaus transportieren.
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Gruss, D. |
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#8 |
Mr. Off-Topic
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hab im zivildienst nen legacy mit großem hänger gefahren (durft ich auch net... mußte aber). auf dem hänger dann gut 10 große sauerstoffflaschen, wie auf ner abschußrampe. sah immer geil aus. aber wenn die losgegangen wären bei nem unfall
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Sei realistisch. Erwarte ein Wunder. |
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#9 | |
Beiträge: n/a
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![]() Zitat:
![]() Aber diese Berechnung der 1.000 Pkt. (nicht 200) kenne ich gar nicht ![]() Zum einen wird in diesem Zusammenhang von einem ADR-Schein geschrieben, den man nur im gewerblichen Bereich benötigt (gehe einmal vom PRIVAT-Bereich aus). Privat kann man tun und lassen was man möchte, wenn: 1.) Das Gebinde geeignet (zugelassen) und geprüft ist! 2.) Die Ladung gesichert wurde (z.B. auch mit Ventilschutzkappe)! 3.) Der private Zweck noch deutlich erkennbar ist! Z.B. täte ich mir schwer 10 Sauerstoffflaschen (wie bereits geschrieben wurde) als Privtbedarf durchzubringen. Was mir noch nicht ganz klar ist, wo und was soll transportiert werden (ADR gilt strenggenommen z.B. nicht in der Schweiz) ... gehe aber einmal von Propangas aus! |
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#10 |
Registrierter Benutzer
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na dann werden wir mal konkret und nehmen an dass ich ne 50kg flasche CO2 im kofferraum haben will, um meinen LLK damit zu kühlen...und dann?!
darf ich oder nicht?
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Bremsen macht die Felgen schmutzig ![]() Leistung ist nicht alles.... es gibt ja auch noch Drehmoment ![]() |
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