In einem Punkt hast Du recht es ist nicht mehr zulässig das Autohersteller im Fahzeugschein eine Reifenmarke vorschreiben da die EU hier eine Wettbewerbsverzerrung sieht.
wenn Du aber einen Reifen fahren willst der nicht vom Werk freigegeben ist bleibt Dir nur der Weg über den Reifenhersteller.
Das mit dem VR ist ganz einfach da hier der Reifen vorgeschrieben
ist gab es von Goodyaer eine Freigabe die für die Höchstgeschwindigkeit der Supra + Toleranz 9 Kmh ausgereicht hat.
ZR is über 240 was aber nicht bedeutet das du den Reifen für eine
Höchstgeschwindikeit von 245 zugelassen bekommst hier kommen Faktoren wie Gewicht Sturz Reifendruck Felgenbreite usw... ins Spiel.
Zitat:
Original geschrieben von Daggi
Ich hab bei mir auch einen Reifentyp eingetragen ( Sommerbereifung NUR GoodYear Eagle VR50 )
Wo ich die Felgen eintragen lassen hab, hat mir der Prüfer gesagt, daß das mit den Typen eintragen nicht mehr gemacht wird, weil Unsinn.
Wenn ich nach Schein gehe, reichen bei mir VR Reifen
Wundert mich nur, weil die ja nur bis 240km/h zugelassen sind und im Schein als Höchstgeschwindigkeit 245km/h eingetragen ist.
Drauf hab ich die Fulda Carat Extremo als ZR
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