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Alt 24.06.2013, 11:14   #2
gitplayer
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gitplayer wird schon bald berühmt werden gitplayer wird schon bald berühmt werden
AW: Austragung aus dem Fahrzeugschein Pflicht?

Naja, schauen wir halt mal in die genannten Paragraphen:

§13 Abs.1 FZV

(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:

...

11. Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.


§ 19 Abs.3 bezieht sich auf Teile mit Gutachten, ABE etc.

19 4 sagt, daß du das Gutachten in den Fällen des 19 3 dabei haben mußt.


Es kommt wohl drauf an, wie man "Änderung" auslegt. Eine Änderung kann auch der Ausbau der genannten Teile sein.

Andererseits hast du nur einen HINWEIS bekommen. Ein Hinweis ist keine Aufforderung.
__________________


Zitat:
Zitat von George Orwell
“There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them.”
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