Zitat:
Zitat von modjojojo
Richtig......das gilt aber nur auf öffentlichen Straßen und/oder Wegen!
Auf dem eigenen Hof,egal ob abgesperrt oder nicht,hat die öffentliche Hand diesbezüglich nichts zu melden.
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Fakt ist:
Ist es ein Privatgrundstück,kann und darf die öffentliche Hand dort nichts machen.
......
Gruß
Jojo
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leider beides falsch jojo.
Das Gelände muß abgesperrt sein, Flatterband reicht schon aus.
Ein "Betreten verboten Schild" hilt dabei schon enorm!
Jede zufahrt, jeder Privathof, jede garagenzuwegung ist öffentlich zugänglicher verkehrsraum.
Deswegen "darf" man auch bei seinem Nachbar eigentlich vor der Garage parken.... bis zu dem Moment, wo der rauswill, dann muß man wegfahren

klingt doof, ist aber so!
Und falls es mal wieder, wie es hier im forum schon fast normal ist, einer besser weiß... mir total egal. Ich setzte mich desöfteren mit dem thema auseinander, u.a. weil ich ein eigenes Werksgelände habe, und dort ist nur dann "Werksverkehr" wenn die Schranke unten ist
Unter anderem Sperre ich auch ab und an Strassen komplett, natürlich mit Genehmigung und allem "Pi Pa Po" da wirste staunen, was Privatleute für ein recht haben zu Ihrer zufahrt zu kommen, wenn wir dei Strasse gesperrt haben..... garkeins!

Letztes mal is uns einer doof gekommen, der durft dann abends erst um 8 uhr mit seiner karre durch
Gruß,
TF