Zitat:
Zitat von BAD_SUPRA
toll hinten auf dem tüvwisch steht dass unterbodenschutz erst nach kontrolle der reparaurstelle angebracht werden darf.. so ein rotz.
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kann man die Wiedervorführung nicht einfach umgehen, indem man nochmal zur ganz normalen Kontrolle kommt, also so tut, als ob man noch nie da gewesen wäre? Notfalls dann auch bei GTÜ, falls der TÜV sich das irgendwo notiert ...