Zitat:
Zitat von BAD_SUPRA
interessant meine versicherung sagt.. ich bekomm kein kennzeichen um zum tüv zu fahren auf direktem weg. ich bekomm nur ein kennzeichen mit tüvbericht. vorher druckt mir ja auch niemals ne zulassungstelle einfach so ein kennzeichen d.h. ich brauch n hänger oder kurzzeitkennzeichen um zum tüv zu kommen.
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Ich kenn mich natürlich bei euch Deutschen kaum aus, aber meine Interpretation des folgenden Paragraphen deckt sich mit Amtrack's beschriebener Vorgangsweise.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen:
Zitat:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
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Allerdings würde ich dem nur entnehmen, dass die Versicherung die Kennzeichen rausrücken muss, nicht aber den Versicherungsschutz (wieder)herstellen. Ob du versichert bist ist deine Angelegenheit, du darfst nicht davon ausgehen dass du es bist, nur weil die Versicherung die Kennzeichen ausgehändigt hat.