| Grundsätzlich ist es so, das jedes Leuchtmittel am Fahrzeugvom KBA in Flensburg genehmigt sein muss und dann ein
 Prüfzeichen erhält. Das betrifft Komplette Leuchten, sowie auch
 Glühlampen, eine Veränderung ist verboten. Dort liegen auch die
 Werte vor, die zum Beispiel eine Rückleuchte bringen muss.
 Wer jetzt etwas an der Beleuchtung ändern will, oder eine neue
 Leuchte auf den markt bringen will, muss das Ding dann eben
 genehmigen lassen vom KBA. Da kannst dann alles machen,
 Glühlampen färben, Gläser tönen oder LED ´s einbauen. Das Ding
 muss nur halt von dehnen genehmigt sein. Mittlerweile haben wir
 ja die EU und man kann so eine Genehmigung auch in anderen
 Ländern erhalten, wo es dann meist einfacher geht. Aber das
 keiner auf die Idee kommt sowas in Österreich zu machen, die
 Beamten da, sind noch schlimmer als hier bei uns.
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