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Alt 03.12.2003, 00:20   #14
Roger330
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Roger330 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Grundsätzlich ist es so, das jedes Leuchtmittel am Fahrzeug
vom KBA in Flensburg genehmigt sein muss und dann ein
Prüfzeichen erhält. Das betrifft Komplette Leuchten, sowie auch
Glühlampen, eine Veränderung ist verboten. Dort liegen auch die
Werte vor, die zum Beispiel eine Rückleuchte bringen muss.
Wer jetzt etwas an der Beleuchtung ändern will, oder eine neue
Leuchte auf den markt bringen will, muss das Ding dann eben
genehmigen lassen vom KBA. Da kannst dann alles machen,
Glühlampen färben, Gläser tönen oder LED ´s einbauen. Das Ding
muss nur halt von dehnen genehmigt sein. Mittlerweile haben wir
ja die EU und man kann so eine Genehmigung auch in anderen
Ländern erhalten, wo es dann meist einfacher geht. Aber das
keiner auf die Idee kommt sowas in Österreich zu machen, die
Beamten da, sind noch schlimmer als hier bei uns.
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