Zitat:
Zitat von Amtrack
Ich schon.
Das Fritzinger/B&M Gutachten hier in der FAQ ist auch so ein Fall.
Es hilft aber beim Eintragen.
Das Einzige was nicht abläuft, ist eine ABE - da gilt Bestandsschutz.
Daher darf ich an meinem Explorer auch weiterhin den konkret krassen "Ich hau dem Fahrradfahrer die Rübe ein" Rammbügel weiterfahren 
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Genau das ist mit mit dem B&M Fahrwerk auch passiert , ich dachte geste mal
zu userem normalen TÜV hier in A´burg und lässt das Elektrisch im Härtegrad verstellbares Fahrwerk einfach eintragen. Gutachten hatte ich ja von 1990 !
Die haben mir auch gesagt das Gutachten ist zu alt ! Aber B&M hat aber kein neues Gutachten, mein Fahrzeug ist ja auch bj.1990 .......
Die hätten das nur als Einzelabnahme eingetragen, und wollten mich nach München in ein Rennsport Abteilung schicken, da sie selbst ja nicht Lebensmüde sind und keine so schnellen Autos fahren wollen. Kostenpunkt ca 600.-
Da habe ich die Tüv-heinis ausgelacht und bin wieder gegangen.
Habe dan eine Werkstatt gefunden mit einem netten Tüv-kollegen
der hätte es eingetragen. Leider war ein Dämpfer defekt und musste es wiedr ausbauen, da es keinen Ersatz gibt.