AW: Rechtsstreit - Frage
Hi,
Für ne schlichtung durch ne Schiedsstelle muss der Betrieb der Innung/Handwerkskammer angehören. Dann ist der schiedsspruch für den Betrieb bindend.
Beim Pfandrecht ist es meines wissens nach so das, das zu pfändende Objekt im Verhältniss zur aufgerufenen Summe stehen muss. Man kann ja auch Kein Aston Martin einbehalten weil 50€ fürs Reifenwechseln nicht gezahlt wurden.
Wenn Du einen Kostenvoranschlag hast ist der für den Betrieb bindend. Ich glaube max 10% darf die Schlußsumme über dem angebot liegen. Aber in jedem fall Muss die Werkstatt sich telefonisch oder schriftlich eine erlaubniss einholen sollten mehrkosten entstehen die nicht im Angebot stehen.
Soviel zu dem was ich so weis. Aber keine garantie auf 100% ige richtigkeit
Mfg Stefan
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