Zitat:
Zitat von lutz_83
Nebelscheinwerferprolls geb ich immer Aufblendlicht, ist nämlich ohne Abblendlicht unzulässig und ohne Nebel erst recht.
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Liegt vielleicht an Länderspezifischen Vorschriften? In D jedenfalls darf das Nebellicht auch nur mit dem Standlicht zusammen betrieben
werden, was ja auch sinnvoll ist - Nebelscheinwerfer sind ja dazu da die Eigenblendung vom Abblendlicht im Nebel zu vermeiden.