Servus Jungs,
das mit dem Fahrtenbuch ist nicht so kritisch, wie es hier beschrieben ist:
Wenn man Dich beim ersten Mal Blitzbildvergleich nicht eindeutig erkennt, dann wird Dir auf keinen Fall ein Fahrtenbuch aufgebrummt.
Passiert das aber dann nach kürzerer Zeit nochmal, und man kann Dich wieder nicht erkennen, dann hat die Rennleitung das Recht, Dir von da an ein Fahrtenbuch aufzudrücken
Das ist aber dann das größere Problem:
Solltest Du dann man in eine Rutinekontrolle reingeraten, dann ist in Deiner Akte vermerkt, daß Du ein Fahrtenbuch zu führen hast. Solltest Du dann dieses nicht(!) geführt haben, dann
haben sie Dich an den Eiern (was dann genau passiert, weiß ich auch nicht, soll aber nicht ganz billig sein)
Grüße aus Stuttgart