Zitat:
Zitat von berndMKIII
Nix da. Die "Klone" halten gemäß Festigkeitsgutachten plus Sicherheitspuffer.
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Und wer oder was beweißt das?
Das Festigkeitsgutachten jedenfalls nicht. Das kann nur durch ABE/Tüv-Gutachten bewiesen werden.
Und da stellt sich die Frage:
Muß es dann zwingend eine fahrzeugspezifische ABE sein oder reicht allein die bloße Existenz einer ABE aus, daß das bewiesen ist?
Jetzt klar?
Edit: Steht doch auch im Link:
Zitat:
Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.
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