Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  berndMKIII
					 
				 
				Wenn andere Felgen verwendet werden könnte ja das Fahrwerk stärker belastet werden. Spätestens wenn die Felgendimensionen vom Original abweichen wird die Abnahme halt aufwändiger. 
			
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Das zweifle ich nicht an. 
Ich stelle nur in Frage, daß ein Festigkeitsgutachten für die Felgen überhaupt einen Nutzen bei der Eintragung hat. Denn es bescheinigt ja, wie erwähnt, nur die Festigkeit der geprüften (und dabei zerstören) Räder. Aber eben nicht die ihrer "Klone".