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Alt 05.09.2009, 23:58   #5
suNji_mkIII
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AW: Wer kennt sich mit StVZO Paragraphen aus?

nope, flasch verstanden.
ich will statt der asymetrischen scheinwerfer symetrische einbauen. also keine mit nem keil nach rechts sondern einfach ein strich. geht aber jetzt nicht um die supra, ganz allgemein, gibt ja noch andere gefährte mit Licht die auf der straße bewegt werden dürfen.

Einziger Nachteil: Rechter fahrbahnrand bleibt unbeleuchtet.

Wenn die dann das einstellgerät hinhalten geht halt kein Keil hoch, sondern einfach ne gerade linie weiter. Blendet also nix. Der einzige der davon nen Nachteil hat bin ich, weil ich eben weniger sehe und das könnte mir zum verhängnis werden eben weil die dann sagen das das ein sicherheitsrisiko ist.
Darfst ja auch keine airbags rausbauen. Aber wie gesagt, da soll der Tüv mal gucken was er dazu meint weil die engländer dürfen es ja auch bzw. müssen bei uns so fahren, da könnte er aber wieder damit kommen das die ja nicht ewig hier sind.
Soll aber der Tüv entscheiden.

Stell dir das vor wie nebelscheinwerfer. Die haben auch symetrisches licht.

Mal als Info:
Beim tüv werden beide scheinwerfer gleich hoch gestellt, der bemängelt das sogar wenn das linke tiefer steht. Zudem hat der Linke wie auch der rechte diese asymetrie und bei beiden fängt sie ab ca der mitte der leuchtkegels an.
UND: Xenon hat auch die asymetrie, aber weniger stark ausgeprägt. Auf dem einstellgerät ist das Winkel nur ca 1cm lang, dann wirds wieder gerade. denke aber da hängt mit der Kelvinstärke zusammen da es dann einfach zu arg blenden würde wenn man den Keil einfach auslaufen lassen würde.
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Zitat:
Zitat von Walther Röhrl Beitrag anzeigen
Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe.
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.
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