Zitat:
Zitat von Alonso
Oh, sowas kleines hatte ich noch nie getroffen, verdammt
Als Vergleich;
Überschreiten der vorgeschriebenen Frist für die obligatorische Abgaswartung (Art. 59a Abs. 2 VRV)
bis 1 Monat: 40 CHF
um mehr als 1 Monat, aber nicht mehr als 3 Monate: 100 CHF
um mehr als 3, aber nicht mehr als 6 Monate: 200 CHF
Alles über 6 Monate wird dann ungemein teuer, ist dann quasi der Jackpot für den Staat 
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Aber nur wenn man von der Polizei angehalten wird?! Weil ich muss auch noch dringend hin.