Oh, sowas kleines hatte ich noch nie getroffen, verdammt
Als Vergleich;
Überschreiten der vorgeschriebenen Frist für die obligatorische Abgaswartung (Art. 59a Abs. 2 VRV)
bis 1 Monat: 40 CHF
um mehr als 1 Monat, aber nicht mehr als 3 Monate: 100 CHF
um mehr als 3, aber nicht mehr als 6 Monate: 200 CHF
Alles über 6 Monate wird dann ungemein teuer, ist dann quasi der Jackpot für den Staat
