Zitat:
Zitat von Daniel
das ist nicht ganz richtig!
ein pyrotechnischer gegenstand ist kein pyrotechnischer satz, auch wenn er ihn enthält.
soweit wir das in der schulung mitbekommen haben ist ein lenkrad mit airbag ein ersatzteil und kann gekennzeichnet verschickt werden. nur der ausgebaute airbag mit gaspatrone braucht einen gefahrengutschein + eine spedition die sowas transportieren darf (befähigungsschein)
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Airbags gelten als Sprengstoff der DGR Unterklasse 1.4 S und dürfen somit im Luftverkehr befördert werden. Laut der IATA/ICAO - Vorschriften, müssten diese Dinge allerdings in einen speziellen Karton (Verpackung).
Diese Kartons MÜSSEN mit einem Gefahrengutschein beklebt sein. Falls sich in den letzten 2 Monaten da nix geändert, ist das auch heute noch so.
Ich weiß allerdings nicht genau wie der logistische Vorgang mit der Spedition ist (Karton, Prüfbericht ect.), aber der Transport ist glaube nicht ganz billig.
P.S.: Ich arbeite in den Semesterferien bei der Lufthansa Cargo am Frankfurter Flughafen. Hab da täglich mit solchen Sachen zu tun.