Zitat:
Zitat von Amtrack
Hi Matce,
zur Vorsicht n Ratschlag.
Airbag gilt beim deutschen Zoll als Gefahrgut weil er Sprengstoff enthält und wird sofort eingezogen(!) wenn du keinen Gefahrenguttransportschein vorweisen kannst.
Also besser ohne Zollformalitäten verschicken 
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das ist nicht ganz richtig!
ein pyrotechnischer gegenstand ist kein pyrotechnischer satz, auch wenn er ihn enthält.
soweit wir das in der schulung mitbekommen haben ist ein lenkrad mit airbag ein ersatzteil und kann gekennzeichnet verschickt werden. nur der ausgebaute airbag mit gaspatrone braucht einen gefahrengutschein + eine spedition die sowas transportieren darf (befähigungsschein)