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Alt 11.05.2007, 17:38   #2
Speed-Freak
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AW: käuferrechts frage

wars ein privater oder ein händler?
aso wenn der typ ganz klar das auto als UNFALLFREI verkauft hat, dann würde ich einen teil des kaufpreises zurückverlangen.
ich weiss nicht ob das so einfach ist, aber versuchen würd ichs.
wenns halt ein händler war kann er immer noch sagen, das der typ der das auto ihm verkauft hat, nix davon erwähnt hat. tja aber probieren würd ichs
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