Das BOV muss im Leerlauf auf jeden Fall geschlossen sein,
sonst würde ja ungemessene und vor allem ungefilterte Luft
angesaugt werden.
Dass im Leerlauf in der Steuerleitung Unterdruck herrscht stimmt
schon aber derselbe Unterdruck liegt auch an der Unterseite
des Kolbens an und zieht ihn gleichzeitig nach unten.
Öffnen darf es nur wenn vor und nach der Drosselklappe
unterschiedlicher Druck herrscht.
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