Zitat:
Zitat von mmathe
Der Polizist hat mir gesagt, dass das Auto NICHT beherschbar wäre, wenn das Auto ausbricht! Also dieser Polizist hat halt gar keine Ahnung. Sind halt Passat gefahren und wissen wohl nicht wie schön man Heckantrieb beherrschen kann!!
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Das was dir vorgeworfen wird ist mangelde Fahrzeugbedienung.
Im öffentlichen Strassenverkehr gibt es diese Art der Fahrzeugführung nicht.
Sei froh wenn die dir keinen Vorsatz unterstellen. Mit Absicht gegen das Gesetz zu verstossen ist eigentlich schon eine Straftat.
In der StVO geht es ja um Umweltschonung und die Umwelt nicht mehr als nötig zu belästigen etc...
Das ist genauso als wenn du an der Ampel mit dem Gas spielst, oder nen Kavalierstart machst. Das ist sowohl Umweltverschmutzung als auch Lärmbelästigung.
Genauso dein Drift. Das ist mindestens Lärmbelästigung, weil diese Geräuschentwicklung vermeidbar war.
Ich würde an deiner Stelle den Ball flach halten und bezahlen.
Das die Bullen lange weile hatten und auch sicher neidisch waren selber warscheinlich nur muttis Familienauto zu fahren, liegt wohl auf der Hand.
Aber wie gesagt, die könnten dir auch Vorsatz vorwerfen.
So ein Drift ist ja wohl im seltensten Fall zufall oder?