Stimmt

Ich hab es falsch aufgefasst und dann auch nicht ganz richtig formuliert / verwechselt
Ich meinte die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen, welche seit 2002 gesetzlich verankert ist und mindestens ein Jahr nach Kauf gilt.
Das schreibt nämlich vor, dass ein Händler alle bekannten und erkennbaren Mängel im Kaufvertrag erwähnen muss. Bei den im Vertrag schon erwähnten Mängeln hat der Kunde hinterher keine Möglichkeit mehr, den Händler haften zu lassen.
Gewährleistung ist Gesetz!
Ich hab meine wie gesagt vom Händler und der durfte blechen. Erst beim Auspuff und dann als im 7 Monat ein anderer Mangel aufgetaucht ist, denn ich dann bei Toyota für 1900 € hab richten lassen. (Riemenscheibe war nicht richtig angezogen = Folgeschäden)
Tja und mit Rechtsschutz hab ich dann ein Gutachten anfertigen lassen bei der Dekra und konnte so auch nach den sechs Monaten , wo ich in der Beweisslast war, alles zu meinen Gunsten Regeln. Anwalt hat auch fein Geld bekommen und der Händler, der sich erst weigerte, hat dann schneller gezahlt, als die Polizei es erlaubt
Deswegen Finger Weg vor Händlern, die sich vor Gewährleistung durch so Klauseln drücken wollen
