Wenn der Wagen im öffentlichen Verkehrsraum steht, dann gehst du zur Polizei und sagts denen, dass du ein abgemeldetes Auto gefunden hast. Und stellst Anspruch auf Finderlohn. Das ist wichtig, das du sagst, dass du Finder bist und Finderlohn beanspruchen willst. Nicht mit dem Spruch abwimmeln lassen, wir kümmern uns darum.
Die Polizei meldet das dann weiter an die Stadt Frankfurt. Die machen dann einen roten Zettel an den Wagen. Ist der Wagen nach ca. 4 Wochen vom Besitzer nicht abgeholt worden, wird er sichergestellt. Dann wird das Auto amtlich geöffnet. Anhand der festgestellten FIN kann der letzte Halter ermittelt und auch festgestellt werden, ob das Auto als gestohlen gemeldet wurde.
Ist das Auto als gestohlen gemeldet, hast du nichts davon. Hat der letzte Halter sein Eigentum aufgegeben, kannst du beantragen, dass der Wagen in deinen Besitz über geht. Nimmt der Eigentümer den PKW zurück und bezahlt die Sicherstellungkosten, bekommst du 5Prozent des Wertes von dem PKW. Hat der PKW einen Wert von über 500Euro, bekommst du für den Wert bis 500Euro 5 Prozent und dem Wert darüber 3Prozent.
Du kannst natürlich auch gleich zur Stadt Frankfurt gehen und es dort melden. Da gibt es einen speziellen Sachbearbeiter für abgemeldete Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum.
Steht der Wagen im nicht öffentlichen Verkehrsraum, also auf einem privaten Grundstück, dann solltest du mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufnehmen.
Grüße
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