Zitat:
Zitat von Knight Rider
Die Änderung der Lautstärke kann im Brief und Schein nicht geändert werden.
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ähm, das geht sehrwohl... zumindest bei uns hier. hab meinen tte endtopf beim tüv gehabt und dann mit dem wisch zur zulassungsstelle. da ich das auto eh neu angemeldet hab, gabs nen neuen schein mit GEÄNDERTEN stand-und fahrgeräuschwerten (stand alt: 83 neu:87; fahr alt: 72 neu:76). im brief hat die gute frau von der zulassungsstelle einfach die alten werte durchgestrichen und die neuen mit nem KUGELSCHREIBER

danebengeschrieben. leider hab ich keinen scanner.