Fürs GAT brauch man niocht zum TÜV, ist schon richtig. Aber die Zulassung schreibt das GAT in den brief und schein. Wenn man jetzt die anlage eintragen lassen will, muß man dazu zum tüv die abnehmen lassen. Und anschließend wieder auch das in den schein eintragen lassen. OK, wenn der TÜV schläft, und nicht schnallt das das zusammen nicht sein darf hat man glück gehabt. Und die zulassung auch nicht drauf guckt. deshalb hatte ich oben schon vermutet das das auf keinen fall zusammen eingetragen worden ist... Bleibt nur die frage wenn man beim nächsten mal an nen tüv-prüfer gerät, dem das bekannt ist, das das GAT nur mit serienanlage geht. Und die GATs sind mittlerweile ja weit verbreitet.
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Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot:
"Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!"
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