ist auch ne auslegungssache vom tüv. Früher hieß es so wie oben gesagt: die lauffläche muß abgedeckt sein. Heutzutage heißt es eigentlich das auch die radflanken abgedeckt sein müssen, also nix über die radhauskante, egal ob felgenhorn, radflanke oder gar lauffläche. bei uns halten die nen lineal an der radhauskante runter, und wenn das schief anliegt, weil der reifen breiter ist, ist nix mit tüv.
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Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot:
"Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!"
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