bei der MKIV ist die max. zugelassene EFFEKTIVE Einpresstiefe +35.
Bei der MKIII vorne +20, hinten -6
Soweit ich weiß gilt die 2% Grenze an der Achse nicht pro Seite.
Bei Überschreitung der Grenze muß ein Gutachten vorliegen.
Die EFFEKTIVE Einpresstiefe errechnet sich aus der Einpresstiefe der Felgen und der Distanzscheiben.
grüsse
svenska
|