ich dachte immer, es gelten 8cm als mindestbodenfreiheit....?
gesetzlich geregelt ist aber wie schon von cargraphic erwähnt der abstand zwischen straße und unterkante scheinwerfer (50cm), außerdem der mindestabstand zur unterkante des vorderen nummernschilds (min. 20cm) und zum hinteren nummernschild (min. 30cm).
außerdem zwischen fahrbahn und rückleuchten 35cm, zwischen fahrbahn und rückfahrscheinwerfer oder nebelschlussleuchten 25cm.
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Wer nichts weiß, muss alles glauben.
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