| Strafanzeige gegen:
 1. Herrn Nobbi und 2. gegen Herrn antibrain.
 
 Da Herr Nobbi der Anstifter ist, hat er sich auch
 noch mehr zu verantworten als Herr antibrain.
 
 In Tateinheit und grausamer Härte, schmiedeten
 die Angeklagten diesen hinterhältigen Plan
 und führten ihn auch aus.
 
 Das Opfer „sumi88“ hatte keine Chance sich
 zu wehren oder gar was dagegen zu machen,
 da diese unheimlich schlimme Tat im Hinterhalt
 begangen wurde.
 
 Von den Kränkungen und Belustigungen
 anderer Pappnasen, die das Opfer über sich
 ergehen lassen musste,  fordert die Staatsanwaltschaft
 mit aller Härte ein Urteil was Maßstäbe setzen soll.
 
 Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil:
 
 Der Angeklagte Herr Nobbi, wird wegen Tatanstiftung
 verurteilt, Curry-Pommes-Majo zu bezahlen,
 in einer Mittagessen-Lokalität die sich das Opfer aussuchen
 kann.
 
 Des Weiteren muss der Angeklagte während des
 Mittagessens dem Opfer Gesellschaft leisten und
 ihn nett unterhalten.
 
 Der Angeklagte Herr antibrain, wird wegen der
 Tatausführung verurteilt, soviel Fanta zu bezahlen,
 wie das Opfer während dem Curry-Pommes-Majo Essen trinken will.
 Des Weiteren muss der Angeklagte Herr antibrain das Opfer
 Herr sumi88 während des ganzen Essens auch nett unterhalten
 und den Bauch pinseln.
 
 Die Kosten des Verfahrens gehen zu lasten der Angeklagten.
 
 Kommentar der Richterin Barbara Salesch:
 
 Ich hoffe, dass das den Angeklagten eine Lehre sein wird
 und sie sich in Zukunft besser verhalten werden.
 
 Hochachtungsvoll
 
 Staatsanwaltschaft Dr. Römer
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