muss er auch. Im Idealfall reagiert der Gläubiger nach Zustellung des Mahnbescheids gar nicht. Dann kommt nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen der Gerichtsvollzieher und zieht die Summe komplett inklusive der 12,50? ein. Bei mir jedoch hat Sar die 14 Tage (eigentlich waren es ein paar Tage mehr, aber was solls) genutzt, um seiner Lieferverpflichtung nachzukommen. Jetzt hätte ich theoretisch noch die Möglichkeit gehabt, die 12,50? per Gerichtsvollzieher einzuziehen mit allen Streitereien, die das evtl. gebracht hätte. Aber das war es mir dann nicht mehr wert.
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