Toyota Supra - Forum

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Andreas-M 15.01.2006 18:49

Verkauf nicht an privat?
 
Was hat das auf sich, wenn Händler einen PKW verkaufen "nur für Händler, Exporteure und Wiederverkäufer".? Liest man bei Mobile öfter... Wollen die sich die Gewährleistung bei Privatverkauf sparen, oder warum?

supradiabolo 15.01.2006 18:51

...
genau so ist das

Mike Subway 15.01.2006 19:45

Klar, verkauf mal ein Auto für 1000,- und gib dann 2 Jahre Garantie. Na Hurra. Haben die klasse hinbekommen mit dem Gesetz :aua:

Amtrack 15.01.2006 20:41

Mike, Gewährleistung ist nicht gleich Garantie.

Nen halbes Jahr Gewährleistung hast du als Käufer, danach noch nen halbes Jahr in der die Beweispflicht aber bei dir als Käufer liegt.

suprafan 15.01.2006 22:48

Zitat:

Zitat von Amtrack
Mike, Gewährleistung ist nicht gleich Garantie.

Nen halbes Jahr Gewährleistung hast du als Käufer, danach noch nen halbes Jahr in der die Beweispflicht aber bei dir als Käufer liegt.

ganz genau, es sei denn eben dass du gewerbetreibender bist. dabei isses egal ob du bäcker oder autohändler bist :)
umgekehrt gilt übrigens das gleiche: als gewerbetreibender musst du beim verkauf eines autos an eine privatperson meines wissens nach theoretisch gewährleistung geben, egal ob du händler bist oder nicht.

Matce 15.01.2006 22:53

man kann auch die gewährleistung ausschließen.
ist gerade mal 1 satz.

wieso so kompliziert? :confused:

Nobbi 15.01.2006 22:57

händler sind nach dem neuen gesetz halt verpflichtet auf ein verkauftes fahrzeug garantie zu geben - deshalb werden die billigen kisten nur noch verschoben unter der hand (händler zu händler)zb.

das ist ja auch mit der grund weswegen der export so explodiert ist.


gruß nobbi

suprafan 15.01.2006 23:19

Zitat:

Zitat von Matce
man kann auch die gewährleistung ausschließen.
ist gerade mal 1 satz.

wieso so kompliziert? :confused:

weil das juristisch keine bedeutung hat, genau so wenig wie der zusatz "bastlerfahrzeug" oder "teileträger". es gibt ein paar gerichtsurteile zu dem thema....

edit:
die einzige möglichkeit, die gewährleistung einigermaßen zuverlässig auszuschließen, wäre im kaufvertrag so ziemlich jede komponente als "defekt" aufzuführen, die im laufe der nächsten 6 monate kaputtgehen könnte. und selbst da kann ein findiger anwalt bestimmt auch noch lücken finden wenn das nicht 100%ig wasserdicht formuliert wird.

Matce 15.01.2006 23:26

ich studiert ja selber recht ... und der satz hat sehrwohl eine bedeutung...

mein satz mit "1 satz reicht" ist natürlich bildlich gesprochen - aber ein anständig ausgefüllter kaufvertrag hält auch einem anwalt statt.

gerade bei verkäufen mit hoher summe, würd ich da auf nummer sicher gehen und evtl. fotos und detailbeschreibungen im vertrag anführen.

trotzdem: wenn mans anständig macht, braucht sich niemand stressen im nachhinein zur kasse gebeten zu werden.

suprawilli 16.01.2006 07:57

Zitat:

Zitat von suprafan
die einzige möglichkeit, die gewährleistung einigermaßen zuverlässig auszuschließen, wäre im kaufvertrag so ziemlich jede komponente als "defekt" aufzuführen, die im laufe der nächsten 6 monate kaputtgehen könnte.

Genau das hat Toyota mit meiner Supri gemacht! :heul3:
Da war laut Kaufvertrag alles kaputt! Aber davon sollte man sich nicht abschrecken lassen!

willi

oli2000 16.01.2006 09:46

Eine weitere Möglichkeit des Händlers das Gesetz zu umgehen ist, das Fahrzeug "im Auftrag" zu verkaufen, d.h. er verkauft es angeblich nur im Auftrag einer Privatperson.


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