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Verkauf nicht an privat?
Was hat das auf sich, wenn Händler einen PKW verkaufen "nur für Händler, Exporteure und Wiederverkäufer".? Liest man bei Mobile öfter... Wollen die sich die Gewährleistung bei Privatverkauf sparen, oder warum?
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genau so ist das |
Klar, verkauf mal ein Auto für 1000,- und gib dann 2 Jahre Garantie. Na Hurra. Haben die klasse hinbekommen mit dem Gesetz :aua:
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Mike, Gewährleistung ist nicht gleich Garantie.
Nen halbes Jahr Gewährleistung hast du als Käufer, danach noch nen halbes Jahr in der die Beweispflicht aber bei dir als Käufer liegt. |
Zitat:
umgekehrt gilt übrigens das gleiche: als gewerbetreibender musst du beim verkauf eines autos an eine privatperson meines wissens nach theoretisch gewährleistung geben, egal ob du händler bist oder nicht. |
man kann auch die gewährleistung ausschließen.
ist gerade mal 1 satz. wieso so kompliziert? :confused: |
händler sind nach dem neuen gesetz halt verpflichtet auf ein verkauftes fahrzeug garantie zu geben - deshalb werden die billigen kisten nur noch verschoben unter der hand (händler zu händler)zb.
das ist ja auch mit der grund weswegen der export so explodiert ist. gruß nobbi |
Zitat:
edit: die einzige möglichkeit, die gewährleistung einigermaßen zuverlässig auszuschließen, wäre im kaufvertrag so ziemlich jede komponente als "defekt" aufzuführen, die im laufe der nächsten 6 monate kaputtgehen könnte. und selbst da kann ein findiger anwalt bestimmt auch noch lücken finden wenn das nicht 100%ig wasserdicht formuliert wird. |
ich studiert ja selber recht ... und der satz hat sehrwohl eine bedeutung...
mein satz mit "1 satz reicht" ist natürlich bildlich gesprochen - aber ein anständig ausgefüllter kaufvertrag hält auch einem anwalt statt. gerade bei verkäufen mit hoher summe, würd ich da auf nummer sicher gehen und evtl. fotos und detailbeschreibungen im vertrag anführen. trotzdem: wenn mans anständig macht, braucht sich niemand stressen im nachhinein zur kasse gebeten zu werden. |
Zitat:
Da war laut Kaufvertrag alles kaputt! Aber davon sollte man sich nicht abschrecken lassen! willi |
Eine weitere Möglichkeit des Händlers das Gesetz zu umgehen ist, das Fahrzeug "im Auftrag" zu verkaufen, d.h. er verkauft es angeblich nur im Auftrag einer Privatperson.
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