Toyota Supra - Forum

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StormRider 01.06.2023 16:43

Kennzeichenmulde CH - Größe?
 
Hallo, könnte mir jemand schreiben, wie groß ist die Kennzeichenmulde bei CH Supras? Passt da ein zweizeiliges Kennzeichen rein? Oder muss man irgendwie die kleinere Variante bekommen?

Silent Deatz 01.06.2023 21:35

AW: Kennzeichenmulde CH - Größe?
 
Das normale 2-zeilige Kuchenblech passt ohne knicken nicht rein.

Die CH Mulde hat (gemessen am "tiefsten" Punkt):
Breite: 38 cm
Höhe: 17,5 cm

StormRider 01.06.2023 22:37

AW: Kennzeichenmulde CH - Größe?
 
Zitat:

Zitat von Silent Deatz (Beitrag 713269)
Das normale 2-zeilige Kuchenblech passt ohne knicken nicht rein.

Die CH Mulde hat (gemessen am "tiefsten" Punkt):
Breite: 38 cm
Höhe: 17,5 cm

Danke für die Antwort. Das bedeutet, dass in der Höhe ungefähr 2 cm fehlen - viel ist das nicht, aber gibt es Probleme bei Polizeikontrolle oder TÜV?

Eine CH-Kennzeichenmulde wäre eigentlich ein guter Grund, um das kleinere Kennzeichen zu bekommen, wenn ich das gut verstehe, aber wie ich schon im Forum gelesen habe - am besten bei meiner Zulassungsstelle nachfragen.

pmscali 02.06.2023 11:12

AW: Kennzeichenmulde CH - Größe?
 
EU Kennzeichen was vorgesehen ist ist 340 x200mm, das passt bei den Schweizer und USA Modelle nicht,

Knicken darfst du es nicht und Schräg anbringen geht auch nicht wegen Beleuchtung und unzureichender Befestigung.

Es geht nur das noch kleiner Kennzeichen der Leichtkrafträder,

da Brauchst du aber meines erachtens nichts vorher abklären, es ist dein Auto, das ist einfach so, das vorgesehene passt nicht also muss das kleine rein.

Ich hatte damals Bilder mit und mir die §en rausgesucht mit Befestigung und Beleuchtung des Kennzeichens und das es so nicht zulässig wäre, die Dame hatte dann sofort eingelenkt.

Silent Deatz 02.06.2023 18:35

AW: Kennzeichenmulde CH - Größe?
 
Zitat:

Zitat von pmscali (Beitrag 713271)
EU Kennzeichen was vorgesehen ist ist 340 x200mm, das passt bei den Schweizer und USA Modelle nicht,

Knicken darfst du es nicht und Schräg anbringen geht auch nicht wegen Beleuchtung und unzureichender Befestigung.

Es geht nur das noch kleiner Kennzeichen der Leichtkrafträder,

da Brauchst du aber meines erachtens nichts vorher abklären, es ist dein Auto, das ist einfach so, das vorgesehene passt nicht also muss das kleine rein.

Ich hatte damals Bilder mit und mir die §en rausgesucht mit Befestigung und Beleuchtung des Kennzeichens und das es so nicht zulässig wäre, die Dame hatte dann sofort eingelenkt.

Das ganze ist abhängig vom Bundesland/Kreis/Amt.
Ganz oft kommt die Aussage (bei Umrüstungen) wenn 30 Jahre mit dem langen geht, dann geht's jetzt auch so.

Ich müsste damals zum Tüv eine Bestätigung für ein Sonderkennzeichen holen (NRW). In BaWü hat es sich die Zulassungsstelle angeguckt und entschieden.

Willy B. aus S. 02.06.2023 18:58

AW: Kennzeichenmulde CH - Größe?
 
Wenn es eine Schweizer Erstauslieferung ist lasse ich mir die Argumentation gefallen - da ist die Mulde halt so. Aber wenn Jemand eine Deutsche Supra auf CH-Mulde umbaut, nur um bei der Zulassungsstelle ein Argument für ein kleineres Kennzeichen zu bekommen, dann finde ich das mindestens merkwürdig, und mehr als verständlich, wenn das Amt sich nicht darauf einlässt.

Wie die Sachlage tatsächlich ist, kann ich aus der Formulierung
Zitat:

Zitat von StormRider (Beitrag 713270)
... Eine CH-Kennzeichenmulde wäre eigentlich ein guter Grund, um das kleinere Kennzeichen zu bekommen, wenn ich das gut verstehe ...

nicht erkennen.

StormRider 02.06.2023 23:50

AW: Kennzeichenmulde CH - Größe?
 
Zitat:

Zitat von Willy B. aus S. (Beitrag 713274)
Wenn es eine Schweizer Erstauslieferung ist lasse ich mir die Argumentation gefallen - da ist die Mulde halt so. Aber wenn Jemand eine Deutsche Supra auf CH-Mulde umbaut, nur um bei der Zulassungsstelle ein Argument für ein kleineres Kennzeichen zu bekommen, dann finde ich das mindestens merkwürdig, und mehr als verständlich, wenn das Amt sich nicht darauf einlässt.

Wie die Sachlage tatsächlich ist, kann ich aus der Formulierung


nicht erkennen.

Ich werde meine Aussage ergänzen - "Eine CH-Kennzeichenmulde ab Werk, weil das Auto aus der Schweiz ist, wäre eigentlich ein guter Grund, um das kleinere Kennzeichen zu bekommen, wenn ich das gut verstehe"

Also handelt es sich hier um keinen Umbau.

Andreas-M 08.06.2023 09:20

AW: Kennzeichenmulde CH - Größe?
 
Wenn das Fahrzeug ORIGINAL eine kleine Mulde hat (CH, USA, Japan) dann gibt es durchaus ein kleines bzw. kurzes Kennzeichen.
Ist bei US-Fahrzeugen ja gang und gebe.

Snake23 08.06.2023 15:45

AW: Kennzeichenmulde CH - Größe?
 
Und hier grätscht die liebe Bürokratie ein:

Wenn die Zulassungsstelle der Meinung ist, dass Du an Deinem original Fahrzeug kein Kleines bekommst:

Genau - dann bekommst Du keins.

Aussage: Es gibt deutsche Modelle, auf die kann man umrüsten - oder sich ein deutsches Fahrzeug kaufen.
Selbst Eintragungen mit der vorgegebenen Größe der Kennzeichen im Fahrzeugschein bringen hier: Nichts!

Warum weiß ich das?
Genau ... :eieiei:

Ist also eine meiner Meinung nach willkürliche Entscheidung der Einzelnen.

Amtrack 09.06.2023 08:35

AW: Kennzeichenmulde CH - Größe?
 
Zitat:

Zitat von Snake23 (Beitrag 713290)
Ist also eine meiner Meinung nach willkürliche Entscheidung der Einzelnen.


Nein, an sich ist das sicher gesetzlich geregelt.
Ich habe keine Lust zu suchen, bei mir musste ich damals den Nachweis erbringen, dass der Umbau auf deutsche Kennzeichenmulden 10% des Kaufpreises (nicht des Zeitwerts) überschreitet.

War aber ein Klacks weil der Kram bei Toyota, wie zu erwarten, echt teuer war.
Mittlerweile dürfte die Problematik hinzukommen, dass etliche Teile nicht mehr lieferbar sein dürften.

Mit diesem KVA von den Toyoten dann zur Zulassung und sie mussten zähneknirschend ein kleines Kennzeichen rausgeben. :form:

Im Zweifel sollen sie dir bei deiner Zulassung den Gesetzestext verraten, auf den sie sich beziehen und du recherchiest die Ausnahmen davon (siehe 10% Regelung) selber.
Wenn du natürlich ne deutsche Supra hast, dann haste schlechte Karten.
Aber Importmodelle haben immer die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung.


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