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TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
Da sich in den letzten Jahren einige Vorschriften geändert haben, und immer wieder danach gefragt wird, wäre es sinnvoll alles in einem Thread zusammenzufassen.
Was kann man momentan noch eintragen lassen? Welche Art von Eintragung? Wo habt ihr das eintragen lassen? Erfahrungen? für: -Fremdmotoren -Motorenanbauteile wie z.B. Turbo oder LLK -Leistungssteigerungen -Fahrwerke -Lampen -Karosserieteile -Auspuffanlagen -Reifen/Felgen -Bremsanlagen -Interieur wie z.B. Sitze, Gurte -... |
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Ein paar Fakten meines Tüv Spezis
Keine Eintragung mehr von: Felgen nur mit Tragfähigkeit keine Felgeneintrag mehr von z.b Mercedes auf Toyota Ab nächstes Jahr wird es sehr problematisch mit größeren Umbauten. Wir lassen diese Woche Holgers 2 JZ Motor und die MKIV Bremse tüven werde dann weiteres berichten bezüglich Möglichkeiten und Kosten. |
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Zu der Felgensache hab ich ne Frage.
Ich hab neulich das hier gelesen: http://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php Das würde ja heißen, daß ein Festigkeitsgutachten auch nicht für ne Eintragung ausreicht. Wie verhält sich denn der Fall, wenn ich eine ABE eines anderen Fahrzeugs, bspw. LS 400 oder auch einige Toyota-Modelle, habe, aber nicht explizit für die Supra? Aus dem Gutachten sind ja die KW Bereiche ersichtlich und die liegen teilweise wesentlich höher. Würde ich damit die Felge eingetragen bekommen? |
AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
Nein.
Ich habe ein Fahrwerksfestigkeitsgutachten und ein Festigkeitsgutachten für die Felgen benötigt. Dann wurde ein technisches Gutachten erstellt und eine Vollabnahme gemacht. Und schon waren die Felgen eingetragen :top: |
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Zitat:
Edit: Schau mal in den Link: Zitat:
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Ich übersetze: Mit dem Gutachten für andere Fahrzeuge kriegstes nicht eingetragen. Mit viel Geld für technisches Gutachten und Vollabnahme gehts dann
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Zitat:
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Wieso? Was verstehst du nicht?
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Du hattest nur ein Festigkeitsgutachten für die Felgen, das aber alleine nicht zählt. Der TÜV DARF dir das aufgrund eines solchen Gutachtens nicht eintragen. Im Link steht auch warum.
Und was soll da ein Gutachten für's Fahrwerk bringen? |
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Moment. Also. Das Festigkeitsgutachten ALLEINE nützt nichts, wird aber auf jeden Fall benötigt. Dieses spezifiziert NUR die Felge und sagt nichts über die Kombination Fahrwerk, Fahrzeug, Reifen und Felge aus!
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Es sagt noch nicht mal was über die EINZUTRAGENDEN Felgen aus. Es sagt nur was über die auf Festigkeit geprüften Räder aus, und die sind bei der Prüfung natürlich zerstört worden.
Soll heißen: Normalerweise dürfte kein Tüv diese Gutachten überhaupt für irgendwas benutzen. Auch nicht in Kombination mit nem Fahrwerksgutachten. |
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Wenn andere Felgen verwendet werden könnte ja das Fahrwerk stärker belastet werden. Spätestens wenn die Felgendimensionen vom Original abweichen wird die Abnahme halt aufwändiger.
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Zitat:
Ich stelle nur in Frage, daß ein Festigkeitsgutachten für die Felgen überhaupt einen Nutzen bei der Eintragung hat. Denn es bescheinigt ja, wie erwähnt, nur die Festigkeit der geprüften (und dabei zerstören) Räder. Aber eben nicht die ihrer "Klone". |
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Nix da. Die "Klone" halten gemäß Festigkeitsgutachten plus Sicherheitspuffer. Nur der Prüfling wird geopfert. Wenn also niemand das Gutachten manipuliert sollte es passen. Ausnahmen bestätigen die Regel :)
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Zitat:
Das Festigkeitsgutachten jedenfalls nicht. Das kann nur durch ABE/Tüv-Gutachten bewiesen werden. Und da stellt sich die Frage: Muß es dann zwingend eine fahrzeugspezifische ABE sein oder reicht allein die bloße Existenz einer ABE aus, daß das bewiesen ist? Jetzt klar? :D Edit: Steht doch auch im Link: Zitat:
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Eine ABE gibt immer die Rechtmässigkeit des Anbauteils in Verbindung mit dem Fahrzeug an dem es geprüftr wurde an. Bei einem anderen Fahrzeug kann sich das wieder ganz anders verhalten und unvorschriftsmässig sein.
Du brauchst eine ABE, die explizit auf dein Fahrzeug ausgestellt wurde. Ansonsten ist es nur ein nutzloser Zettel wie ein Festigkeitsgutachten |
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Zitat:
Ist es aber so, daß die ABE grundsätzlich passend für's Fahrzeug sein muß, dann würde das heißen, daß man NIEMALS Felgen eingetragen bekommen kann, die keine ABE für's Fahrzeug haben. Festigkeitsgutachten hin oder her. |
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Ohne ABE machst du es wie ich es gemacht habe. Damit erlangst du gewissermaßen eine ABE für das Unikat.
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Dazu kann ich nur sagen: Du wirst verschiedene Tüver finden die es jeweils anders handhaben. Tüver 1, der dich korrekterweise wieder heimschickt, weil dein Auto nicht in der ABE steht.
Tüver 2, der die ABE als Nachweis nimmt, dass die Felge taugt, kurz unterm Wagen schaut ob Reifen genug Spielraum hat und dir dann die Felgen einträgt. Tüver 3, der gleich Feierabend hat und dir schnell die Felgen aufgrund des mitgebrachten Festigkeitsgutachtens einträgt. Und natürlich noch Tüver 4, den man über Vitamin B kennt und dir sogar Felgen ohne Unterlagen und ohne eingestanzte Nummer einträgt. Ist nicht wirklich so, dass der TÜV so dermassen genormt ist, wie sie es immer von sich behaupten mögen |
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Zitat:
Was mich auch noch interessiert: Woher soll man ein Gutachten für's Fahwerk bekommen? |
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Ich hoffe mal auf Tüver 2, solche denken wenigstens nach. :D
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Das Fahrwerksfestigkeitsgutachten bekommt man z.B. bei Herstellern von Distanzscheiben. Ober man lässt es anfertigen :beten:
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Also in der Schweiz kann man mit dem Festigkeitsgutachten die Felgen eintragen. Das Gutachten sagt ja darüber aus, dass genau der Typ Felge mit dieser und jener Last die Anforderungen erfüllt hat...
Ich meine, wenn die einen Crash Test machen sagen die ja dann auch nicht, die anderen produzierten Autos erfüllen nicht die gleich hohen Sicherheitsanforderungen, weil genau diese ja nicht gecrasht wurden... Sie wurden einfach Baugleich hergestellt und erfüllen deshalb auch die gleichen Anforderungen... |
AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
Zitat:
Edit: Nochmal wegen Fahwerksgutachten. Ich hab jetzt gelesen, daß sowas nur erfoderlich ist, wenn sich die Spurweite um mehr als 2% ändert. Steht auch so z.B. im Gutachten von SSC: http://www.spurverbreiterung.de/technik/gutachten/gutachten_anz.php?pdfnr=3003074982b95b60&marke=Toy ota&bez=Supra&typ=A7&farbe=blau Konkret würde es um Felgen in 8x18 mit ET 40 gehen. Es sollen 225er Reifen drauf. Ich weiß grad nicht genau, wo die Spurweite gemessen wird, würde aber vermuten, daß die Änderung unter 2% ist. Da müßte ich mir das Gutachten ja sparen können. Aber womit geh ich dann zum Tüv? Hab nur die ABE für alle möglichen Toyotas und Lexus. Festigkeitsgutachten gibt's keins, zumindest nicht auf der Herstellerseite. Die wissen wohl, daß die eh nix bringen. :D |
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