Toyota Supra - Forum

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Benjaminvegeta 17.03.2010 15:29

AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
 
Eine ABE gibt immer die Rechtmässigkeit des Anbauteils in Verbindung mit dem Fahrzeug an dem es geprüftr wurde an. Bei einem anderen Fahrzeug kann sich das wieder ganz anders verhalten und unvorschriftsmässig sein.

Du brauchst eine ABE, die explizit auf dein Fahrzeug ausgestellt wurde. Ansonsten ist es nur ein nutzloser Zettel wie ein Festigkeitsgutachten

gitplayer 17.03.2010 15:35

AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
 
Zitat:

Zitat von Benjaminvegeta (Beitrag 478773)
Eine ABE gibt immer die Rechtmässigkeit des Anbauteils in Verbindung mit dem Fahrzeug an dem es geprüftr wurde an. Bei einem anderen Fahrzeug kann sich das wieder ganz anders verhalten und unvorschriftsmässig sein.

Du brauchst eine ABE, die explizit auf dein Fahrzeug ausgestellt wurde. Ansonsten ist es nur ein nutzloser Zettel wie ein Festigkeitsgutachten

Das ist die Frage. Wenn's nur drum geht ein Qualitätsmanagement nachzuweisen, dann müßte allein die bloße Existenz einer ABE ausreichen, um mit dem Festigkeitsgutachten und ggf. weiterer Prüfungen die Felgen eintragen zu lassen. Weil dann wäre ja gewährleistet, daß die produzierten Felgen mit den geprüften übereinstimmen.

Ist es aber so, daß die ABE grundsätzlich passend für's Fahrzeug sein muß, dann würde das heißen, daß man NIEMALS Felgen eingetragen bekommen kann, die keine ABE für's Fahrzeug haben. Festigkeitsgutachten hin oder her.

berndMKIII 17.03.2010 15:48

AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
 
Ohne ABE machst du es wie ich es gemacht habe. Damit erlangst du gewissermaßen eine ABE für das Unikat.

Benjaminvegeta 17.03.2010 15:51

AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
 
Dazu kann ich nur sagen: Du wirst verschiedene Tüver finden die es jeweils anders handhaben. Tüver 1, der dich korrekterweise wieder heimschickt, weil dein Auto nicht in der ABE steht.
Tüver 2, der die ABE als Nachweis nimmt, dass die Felge taugt, kurz unterm Wagen schaut ob Reifen genug Spielraum hat und dir dann die Felgen einträgt.
Tüver 3, der gleich Feierabend hat und dir schnell die Felgen aufgrund des mitgebrachten Festigkeitsgutachtens einträgt.

Und natürlich noch Tüver 4, den man über Vitamin B kennt und dir sogar Felgen ohne Unterlagen und ohne eingestanzte Nummer einträgt.

Ist nicht wirklich so, dass der TÜV so dermassen genormt ist, wie sie es immer von sich behaupten mögen

gitplayer 17.03.2010 15:55

AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
 
Zitat:

Zitat von berndMKIII (Beitrag 478775)
Ohne ABE machst du es wie ich es gemacht habe. Damit erlangst du gewissermaßen eine ABE für das Unikat.

Da haste halt wieder das Problem, daß dir das Festigkeitsgutachten fürd ei Felgen eigentlich garnichts bringt, zumindest wenn der Tüver von der genauen Sorte ist.

Was mich auch noch interessiert: Woher soll man ein Gutachten für's Fahwerk bekommen?

gitplayer 17.03.2010 15:57

AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
 
Ich hoffe mal auf Tüver 2, solche denken wenigstens nach. :D

berndMKIII 17.03.2010 15:59

AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
 
Das Fahrwerksfestigkeitsgutachten bekommt man z.B. bei Herstellern von Distanzscheiben. Ober man lässt es anfertigen :beten:

mikezzz 17.03.2010 16:06

AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
 
Also in der Schweiz kann man mit dem Festigkeitsgutachten die Felgen eintragen. Das Gutachten sagt ja darüber aus, dass genau der Typ Felge mit dieser und jener Last die Anforderungen erfüllt hat...

Ich meine, wenn die einen Crash Test machen sagen die ja dann auch nicht, die anderen produzierten Autos erfüllen nicht die gleich hohen Sicherheitsanforderungen, weil genau diese ja nicht gecrasht wurden... Sie wurden einfach Baugleich hergestellt und erfüllen deshalb auch die gleichen Anforderungen...

gitplayer 17.03.2010 16:12

AW: TÜV-Eintragungen 2010 - Stand der Dinge
 
Zitat:

Zitat von mikezzz (Beitrag 478780)
Das Gutachten sagt ja darüber aus, dass genau der Typ Felge mit dieser und jener Last die Anforderungen erfüllt hat...

Eben nicht, es sagt nur aus, daß die geprüften Felgen, als genau die, die auch wirklich geschrottet wurden, diese Festigkeiten hatten. Für alles andere muß dann ne ABE als Nachweis für ein Qualitätsmanagement her.

Edit: Nochmal wegen Fahwerksgutachten. Ich hab jetzt gelesen, daß sowas nur erfoderlich ist, wenn sich die Spurweite um mehr als 2% ändert. Steht auch so z.B. im Gutachten von SSC: http://www.spurverbreiterung.de/technik/gutachten/gutachten_anz.php?pdfnr=3003074982b95b60&marke=Toy ota&bez=Supra&typ=A7&farbe=blau

Konkret würde es um Felgen in 8x18 mit ET 40 gehen. Es sollen 225er Reifen drauf. Ich weiß grad nicht genau, wo die Spurweite gemessen wird, würde aber vermuten, daß die Änderung unter 2% ist. Da müßte ich mir das Gutachten ja sparen können. Aber womit geh ich dann zum Tüv? Hab nur die ABE für alle möglichen Toyotas und Lexus. Festigkeitsgutachten gibt's keins, zumindest nicht auf der Herstellerseite. Die wissen wohl, daß die eh nix bringen. :D


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