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Alt 01.10.2003, 22:38   #1
bianco
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ABE schwarze leuchten

ich denk die können hier so einige gebrauchen
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Dateityp: jpg sprayabe.jpg (86,4 KB, 122x aufgerufen)
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Alt 01.10.2003, 23:01   #2
bianco
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...aber ich weiss net ob der tüv das anerkennt! habs noch net probiert!
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Alt 01.10.2003, 23:32   #3
Daggi
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Daggi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hmm, da steht "betreffendes Fahrzeug".
Also wurde dieses Gutachten für ein bestimmtes Auto gemacht. Es sieht so aus, als wenn der da komplett andere Lampen drangemacht hat.
Glaub nicht das das irgendwas beim TÜV bringt.
Zumal da nichts von der Leuchtkraft bei getönten Gläsern steht.

Ich stell mir so ein Gutachten folgendermaßen vor:

Ein vergleich von originaler Leuchtstärke zu getönter Leuchstärke
z.B:
Serie- 100 Lux, Getönt 70 Lux
Und dann noch was, das die Leuchtkraft trotz Tönung noch ausreichend ist laut irgendwelchen §§

Aber mit dem Teil lohnt sich meiner Meinung nach noch nicht mal die Fahrt zum TÜV

Ich lass mich aber gern vom Gegenteil überzeugen
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Alt 02.10.2003, 11:41   #4
Heiner
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Heiner befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Talking Ha,Ha,....

..... mit Gutachten des Ing. Indra vom TÜV Bayern kann man sich den Hintern abwischen!!!!!!

Hab´mal versucht ein Bremsscheibengutachten von Ihm für die SUPRA beim TÜV/Nord vorzulegen! ABGESCHMETTERT!!!!
Schon Mist, zumal der Kerl wegen Pensionierung nicht mehr abfragbar ist!
Außerdem, wenn das Objekt der Prüfung nicht mal aufgeführt ist, taugt das sowieso nichts, nicht mal die grüne Fraktion fällt darauf rein!


:-) Heiner...
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Alt 02.10.2003, 12:55   #5
unique
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naja ich weiss auch net ob das so der HIT is,.... aber getönte Rücklichter hätt ich auch gern ....schwarz tät gut zu silber passen

...hab aber schon die dollsten geschichten gesehen, kenn wen der hat sich selbst lackierte .... man höre und staune von aussen lackiert !!! eintragen lassen.
Aber die ABE hätte ich nur ungern die er hatte ...hat so seine gründe
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- prima, darfst du behalten ^_^
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Alt 02.10.2003, 18:49   #6
bianco
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bianco befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
naja habt schon recht is net der hit das gutachten aber vielleicht kommt man ja irgendwann man an nen total weichen prüfer der einem das durchgehen lässt (siehe cyberbobs auspuff)! is ja schonmal besser als nix!
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Alt 04.10.2003, 03:51   #7
CyberBob
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CyberBob befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Original geschrieben von bianco
weichen prüfer der einem das durchgehen lässt (siehe cyberbobs auspuff)! is ja schonmal besser als nix!
nun mein alter auspuff hat wohl ein herz für supras gebraucht... LOL wurde aber ohne geschmiere abgenommen und von keinem anderen tüv bemängelt...
der neue ist mega luschig... ich werde noch ein paar löcher in den topf stechen müssen damit man mich wieder hört... LOL

also der auspuff hat eine abnahme nach §21 (vollabnahme) überstanden und wurde als OK und qualitativ hochwertig eingestuft...
der prüfer sagte zwar, geschmäcker seien unterschiedlich, aber die verarbeitung absolut top.

was meine rückleuchten betrifft, diese waren als getönt eingetragen, und noch so einiges auch... doch laut polizeipräsidium, dezernat 610 technische sowieso, ist dem krassest gefaked...
der beamte hat in mannheim angerufen und man sagte ihm, dass die personalnummer nicht existiert, diese vom aufbau her garnicht existieren könnte und der name des prüfers unbekannt sei...
wenn ich also pech habe, werde ich noch wegen urkundenfälschung belangt...

auf jeden fall, sieht man wie weit man mit egal welcher eintragung kommt... sei der prüfer noch so weich, bestechlich oder besoffen, es geht nur so lange gut bis es nicht einem beamten der technischenüberwachung auffällt... dieser lässt nochmals prüfen und der prüfer der den §21 durchführt, ist ganz sicher nicht sonderlich weich, denn er hält den hals hin wenns doch nicht richtig ist...

deswegen werde ich in zukunft, nur noch persönlich beim TÜV-frankfurt vorsprechen, vorher fragen was geht uns was nicht und dann erst verbauen... wer es dann abnimmt, ist mir dann schnurz, ich weiss dann dass der umbau auch §21 getrost übersteht...
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Alt 11.10.2003, 08:03   #8
DJBlade
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Heckleuchten mit Spray abzudunkeln ist nicht TÜVig.
Ich hatte es aber damals an meiner E9 Corolla auch gemacht.
Ich habs dann zusammen mir meinem lackierten Rahmen um die Leuchten sogra eingetragen bekommen. Ich denke aber auch nur wegen der Connection. Normalerweise besteht beim TÜV keine Chance, da die Leuchtkraft nicht mehr der STvo entspricht. Geschweige denn, wenn man sie zu stark abdunkelt, der Refkletor noch sein Werk verrichten kann
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Alt 11.10.2003, 10:27   #9
Daggi
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Wo steht den in StVO wie hoch die Leuchtkraft sein soll ?
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Alt 11.10.2003, 11:47   #10
bianco
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gibts denn echt nirgendwo birnen die etwas heller sind oder kann man sich nix basteln dass die heller werden! ich mein wenns mir zu hause zu dunkel wird tu ich statt ner 60w birne halt ne hunderter rein und das thema ist vom tisch! was sind denn die nsl für birenen? was wenn man die einfach als rücklichter und bremsen nimmt? dann müsste die leuchtkraft doch wiede stimmen?
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Alt 11.10.2003, 14:04   #11
Mike B.
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Mike B. befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
@bianco
geh mal zum obi, da werden sie geholfen.
ohne scheiss bei uns im obi haben sie die extremsten birnen.
liegen nicht bei dem autozubehör sondern bei den lampen.
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Alt 12.10.2003, 23:43   #12
Daggi
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Das Problem bei stärkeren "Birnen" ist, das die auch mehr Wärme entwickeln.
Bei Blinkern und Bremmslich wird das nicht das Thema sein, aber bei den Rücklichtern.
Ausserdem sind die Rück-/Bremslichter eine Zweifadenlampe, da müsste man was basteln.

Ich hab da schon so eine Idee...
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Alt 13.10.2003, 00:10   #13
bianco
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lass hören! die zeit drängt (muss zur rennleitung)!
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Alt 13.10.2003, 10:22   #14
Daggi
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Ich werde mal mit Niedervolt Halogenlampen experimentieren.
Die gibts in 20W und 35W. Nur muss dann auch die komplette Sockelplatine geändert werden.

Ne andere möglichkeit wäre eine Platine mit mehreren Hell-Weissen LEDs (So wie die neuen BMW oder Ford) nur denke ich, das man das von aussen sieht. Und da hat die Rennleitung auch was dran auszusetzen.

Bezgl. der Leuchtstärke habe ich in der StVZO nicht gefunden.
Nur das es Rot Leuchten muss.

Zitat:
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein.

Ganzer Artikel: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php3

Was genau hat die Rennleitung bei dir bemängelt?
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Alt 16.10.2003, 01:35   #15
CyberBob
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CyberBob befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
also laut diesem gesetzestext, gibt es keine richtlinien für leuchtstärke und farbe der rückstrahler...

zu beachten ist:
1. katzenauge muss vorhanden sein und rot leuchten
2. bremslicht muss heller sein als standlicht und beide rot leuchten

also spricht nichts gehen tönen der lampen und auch nichts gegen die benutzung von LED's oder anderen leuchtmitteln...

ich werde mit diesem wisch mal zum tüv fahren und den kollegen anquatschen wieso ich meine ausbauen musste...
ich werde verlangen dass er mir einen paragrafen zeigt wo drinsteht dass tönen verboten ist oder wie hell oder dunkel das ganze leuchten soll...

jeder popel vw und bmw darf heckleuchten in alle farben des regenbogens benutzen nur weil das glass durchgefärbt ist und nicht lackiert...

okay ist klar, zu dunkel soll es nicht sein, der hintermann soll ja noch merken wenn man bremst...

was mich stört ist, die bullen haben zwar gesagt verboten, haben es aber bei mir nicht bemängelt weil sie nach langem prüfen, es wäre alles noch hell genug...

auch steht nirgens geschrieben, welchen ral-ton das rotleuchten haben muss... (falls die tönug die farbe verfälscht)
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