23.02.2007, 22:29 | #1 |
Registrierter Benutzer
Registriert seit: May 2004
Ort: Zwischen Bonn und Köln (NRW)
Beiträge: 3.219
iTrader-Bewertung: (77)
|
Neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) ab 1. März 2007
Hallo Mädels und Jungs,
Am 1. März 2007 tritt mit der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) eine Neuregelung des gesamten Zulassungsverfahrens in Kraft. Habe mal des wichtigste rausgesucht. Außerbetriebsetzung (Abmeldung) und Zulassungen Die bisherigen vorrübergehenden und endgültigen Stilllegungen werden durch die sog. "Außerbetriebsetzung" abgelöst, die dann andere Rechtsfolgen auslöst: Für eine Wiederzulassung ist zukünftig eine Abnahme nach § 21 der StVZO (sog. Ganz- oder Vollabnahme) nur noch erforderlich, wenn für das Fahrzeug keine Datennachweise mehr vorhanden sind. In allen anderen Fällen genügt die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere und ggf. eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung. Das Kennzeichen wird mit erfolgter Außerbetriebsetzung wieder freigegeben. Es erfolgt also keine Sperrung des Kennzeichens für 18 Monate mehr. Wer sein Fahrzeug innerhalb einer Frist von maximal 6 Monaten wieder auf seinen Namen zulassen möchte kann das Kennzeichen am Tag der Außerbetriebsetzung kostenpflichtig reservieren lassen. Wieder- oder auch Neuzulassungen werden zukünftig davon abhängig gemacht, dass keine offenen Zahlungsverpflichtungen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen mehr bestehen. Wem sein Fahrzeug also z. B. zwangsweise stillgelegt wurde, der muss die hiefür fälligen Gebühren zukünftig vor oder mit der Zulassung seines Fahrzeuges begleichen. Wer sich privat ein Neufahrzeug im Ausland kauft, der muss dieses im Rahmen der Zulassung bei der Zulassungsstelle zur Identifizierung vorführen. Neu ist auch, dass man dies nur noch in der für einen selbst zuständigen Zulassungsbehörde tun kann.(Hauptwohnsitz) Also Autokauf überregional und dann mal eben zulassen dort geht nicht.. auch nicht vom Händler. Also Schilder mitnehmen! ..Alle Angaben ohne Schießgewehr!"
__________________
__________________________________________________ _____________ Eine SUPRA ist erst dann schnell genug, wenn du Angst hast den Zündschlüssel umzudrehen. __________________________________________________ ____
|
23.02.2007, 22:36 | #2 | |
Registrierter Benutzer
|
AW: Neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) ab 1. März 2007
Zitat:
__________________
Wennst den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast übersteuern. Walter Röhrl |
|
23.02.2007, 22:39 | #3 |
[NSH]Mr.EPC
|
AW: Neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) ab 1. März 2007
nein, diese regelung ist nicht für saisonfahrer, sondern nur für normale stilllegungen.
mfg gmturbo
__________________
sei auch du ein Lümmel im Verkehrsgetümmel Motorinstandsetzung und Reparaturen bitte Anfragen per Mail !!! ----------------- NSH - NordSeeHorde ----------------- |
23.02.2007, 22:43 | #4 |
Registrierter Benutzer
|
AW: Neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) ab 1. März 2007
Ich hab aber kein Saisonkennzeichen weil kein Platz und häßlich. Also doch ein Problem für mich?
__________________
Wennst den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast übersteuern. Walter Röhrl |
24.02.2007, 00:37 | #5 |
Registrierter Benutzer
|
AW: Neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) ab 1. März 2007
Gilt das auch für Gebrauchtwagen, dieser Bullshit?!
|
24.02.2007, 12:13 | #6 | |
Registrierter Benutzer
|
AW: Neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) ab 1. März 2007
Zitat:
Bleibt also nur, beim Abmelden das Kennzeichen gleich wieder zu reservieren. Sonst haben wir verloren, zumal ein anderes Kennzeichen ja wieder richtig Geld kostet.
__________________
Gruß Micha Mushrooms in the car -> Dann stand das Auto länger als 'n Jahr. Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
|