10.02.2006, 11:39 | #1 |
Registrierter Benutzer
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Zulassung für Testfahrt
Hab ja meine Lady jetzt wieder am laufen.
Jetzt frag ich mich welche kostengünstige Möglichkeit dieser Bürokraten- und Rechtsverdreher-Staat denn für eine eintägige Testfahrt vorsieht? Früher gabs mal die roten nummern, die gibts aber wohl nimmer, was? Und die gelben Kurzzeitkennzeichen kosten ja recht viel (Versicherung und Gebühr). Bleibt aber wohl nix anderes über, oder was meint ihr? |
10.02.2006, 11:53 | #2 |
Mr. Off-Topic
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wenn Du nen kulanten versicherungsmenschen hast, sollte er Dir die deckungskarte umsonst lassen. zumindest konnte ich meinem versichungsonkel die dinger bisher immer so aus den rippen leiern
dann sinds nur noch 20€ für die schilder und 11€ auf dem amt... für die 5 tages kennzeichen oder nen bekannten fragen, ob der was an schildern hat...
__________________
Sei realistisch. Erwarte ein Wunder. |
10.02.2006, 12:30 | #3 |
Registrierter Benutzer
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wenn du keine Werkstatt hast die dir mal rote Händlerkennzeichen ausleihen bleibt nur das Kurzzeit-KZ. Wenn der gleiche Wagen dann auch wieder dort zugelassen wird geben die Versicherungen oft die Versicherung fürs Kurzzeit-KZ gratis. Klappt mit Direkt-Versicherungen natürlich i.A. nicht.
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10.02.2006, 13:40 | #4 | |
Captain Slow
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Zitat:
__________________
Wer nichts weiß, muss alles glauben. |
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10.02.2006, 13:52 | #5 |
Registrierter Benutzer
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Ich würde es mir aber schriftlich geben lassen, das es kostenlos ist, ich bin da leider mal kräftig über'n Tisch gezogen worden.
Ich hatte auch schon ein paar mal den Fall, das ich die Kurzzeitkennzeichen brauchte, um das Auto zu holen, hab dann hier TÜV und ASU gemacht und es dann gleich ganz zugelassen. Dann ist es kein Prob, ist meistens auch nicht gratis aber wird dann einfach über den normalen Tarif abgerechnet. In dem speziellen Fall wollte ich ein Auto, das schon eineinhalb Jahre abgemeldet war bloß noch mal einen Tag zulassen, um mir eine Vollabnahme zu ersparen. Wie das versicherungsmäßig berechnet wird konnte (oder wollte?) mir keiner sagen. Es gibt da einen Kurzzeittarif. Aha :-) Als die Rechnung kam war ich schlauer: Kurzzeittarif heißt 20% Aufschlag, wenn die Versicherungsdauer kürzer als ein halbes Jahr ist, und es wird prinzipiell ein ganzer Monat berechnet, auch wenn das Auto nur einen Tag zugelassen ist. Die Vollabnahme wär also vielleicht billiger gewesen... Bei Kurzzeitkennzeichen kann es aber auch anders geregelt sein. greetz Rajko |
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