01.12.2015, 19:41 | #1 |
Registrierter Benutzer
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Kleines Problem bei ebay . . .
Hi Leute,
ich werd mal kurz erklären, Ich hab bei ebay folgend Artikeln gekauft für mein Mazda: [Türdichtung] [Kühlerblech] Laut Angebot steht, dass die Teile Neu sind.Leider hab ich jetzt die Teile vor kurzem bekommen und sind beide gebraucht statt neu. Jetzt hab ich seid Tagen dem Verkäufer ne Nachricht geschrieben, dass ich nicht einverstanden bin und die Teile wieder zurück geben werde und mein Geld wieder haben möchte.Er wohnt nicht weit weg von Luxemburg und würde die Teile persönlich abgeben. Nur leider antwortet er nicht mehr . . . Laut ebay, hab ich 14 Tage Rückgaberecht, wenn ich das jetzt richtig verstehe . . . Wie würdet ihr denn vorgehen?Das ist das erste mal seid 2010, dass ich bei ebay von einem Vollidiot verarscht wurde . . .
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01.12.2015, 19:53 | #2 | |
Junger Hüpfer
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AW: Kleines Problem bei ebay . . .
Hast du per Paypal bezahlt? Wenn ja, dort einen Fall eröffnen. Da bekommst du zu 99 % dein Geld zurück - kann sich daber bissle ziehen ( so 2 bis 4 Wochen, bis der Fall dann erledigt ist).
Sonst mit der Polizei bzw. Anzeige drohen, Fristen entsprechend setzen und sonst halt wirklich zur Polizei.
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Seilänt Dätz of doom! "What's the difference between a 400hp MKIII and a 600hp MKIV? Nothing, they both run 12's!" - Spoolme Zitat:
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01.12.2015, 19:57 | #3 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kleines Problem bei ebay . . .
Nee hab per Überweisung bezahlt . . .
Die Polizei wird eh nix tun bei sowas . . . für denen ist das sowas wie Kindergarten. -_-' Verdammte Scheisse.
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01.12.2015, 20:07 | #4 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kleines Problem bei ebay . . .
Er bietet weitere Teile an, die ebenfals gebraucht sind . . . stellt diese aber als neuwertigen Zustand dar . . .
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01.12.2015, 20:15 | #5 |
[NSH]Ehrenmitglied
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AW: Kleines Problem bei ebay . . .
Eigentlich ganz einfach
Da unten steht ein Formular/Vordruck zur Verfügung: • An H.J. Görres, Insolvenzverwertung und -verkauf, Wendelstraße 90, 66787 Wadgassen, Tel. 49 173 6652150, Fax 49 6831 59858, einzelhandelensdorf@web.de: • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) • Bestellt am (*)/erhalten am (*) • Name des/der Verbraucher(s) • Anschrift des/der Verbraucher(s) • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) • Datum (*) Unzutreffendes streichen. Das Ganze einfach entsprechend ausfüllen bzw. mit den Daten füllen und dem Unternehmen mit der Ware zurückschicken. Anschließend ist er verpflichtet, Dir den kompletten Betrag (inkl. der Versandkosten) zurückzuerstatten. Das einzige, auf dem Du sitzen bleibst, sind die Kosten der Rücksendung. Das Ganze muss innerhalb der 14 Tage erfolgen und braucht ohne jegliche Angabe eines Grundes zu sein. Sollte er dem nicht nachkommen, einfach ein Anwalt einschalten, denn der Fall ist eindeutig. Solltest Du schon über den 14 Tagen liegen, wirds schwieriger... |
01.12.2015, 21:16 | #6 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kleines Problem bei ebay . . .
Bei ebay kann man ja auch Probleme melden. Wenn dem Verkäufer eine Sperre droht, kommt eventuell eine Einsicht.
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01.12.2015, 21:52 | #7 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kleines Problem bei ebay . . .
@Snake wo steht das denn? Ich lass das mal sein mit Anwalt etc., da werden noch weitere Kosten auf mich zukommen und das will ich nicht.
Ich fahre Samstag dort hin und mal schauen was wird . . . @Bernd da hab ich aber so meine Zweifel, er hat einen guten Bewertungs-Profil.
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01.12.2015, 22:51 | #8 |
[NSH]Ehrenmitglied
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AW: Kleines Problem bei ebay . . .
Sorry wenn ich das so sag, aber das ist die Dummheit der "Verbraucher"...
Zuerst nicht mit den rechtlichen Gegebenheiten vertraut machen und dann sofort mit Polizei drohen (oder eben garnichts machen). Auch dort hin fahren und das persönlich klären bringt nur bedingt was, kann aber sicherlich mit Glück zum Erfolg führen. JEDER Unternehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Verbraucher eine AGB und/oder eine Widerrufsbelehrung VOR Abschluss des Vertrages dauerhaft zur Verfügung zu stellen wenn ein Kaufvertrag über Fernkommunikationsmittel zustande kommt. In dem Fall ist die Widerrufsbelehrung unter der Auktion im "Impressum/Widerrufsbelehrung" des Händlers abgedruckt. Und JEDER Verbraucher hat gegenüber einem Unternehmen das Recht, einen Kaufvertrag innerhalb 14 Tagen ohne jeden Grund zu widerrufen. Steht so im BGB und daran hat sich jeder ohne Ausnahme zu halten. Und wenn sich der Verbraucher an die dortigen Vorgaben in der Frist hält, steht rechtlich überhaupt kein Grund im Raum, warum der Verbraucher ein Nachteil erleiden soll. Sollte es trotz allem aufgrund des Fehlverhaltens des Unternehmes zu Anwaltskosten kommen, obwohl seitens des Verbrauchers alle rechtlichen Belangen eingehalten wurden, trägt die volle Höhe der Kosten der Schuldige. Aber dafür muss man den rechtlich korrekten Weg gehen. Und der sieht laut Gesetz in solchen Fällen einfach als einfachste Lösung den Widerruf innerhalb 14 Tagen in der richtigen Form vor. Man könnte dann noch viel weiter gehen, mit Täuschung, arglistiger Täuschung, Schadensersatz, blablabla ... aber das ist hier ja nicht von Nöten. Und jetzt kapier ich nicht, was daran so "schwer" ist? Da der Unternehmer hier "Insolvenzverwalter" ist, kann es natürlich sein, dass die Teile Lagerspuren haben, die aber von "Einbauspuren" zu unterscheiden sind. Ebenfalls ist die Ware meistens "ausgepackt", dreckig, mit Fingerabdrücken, was auch nicht als "gebraucht" anzusehen ist. Ob es dafür eine extra Bezeichnung/Auswahl bei Ebay gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich weiß das, weil ich selber Insolvenzbestände vertreibe. Gruß Sam (ebenfalls Unternehmer ) |
01.12.2015, 23:09 | #9 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kleines Problem bei ebay . . .
Teile sind gebraucht und wurden schon am Fahrzeug vebaut.Blech weisst sogar schon in manchen Stellen Rost an.Türdichtung ist alt und zerrissen . . .
Egal, Thread kann geschlossen werden . . .
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02.12.2015, 13:58 | #10 |
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AW: Kleines Problem bei ebay . . .
ich würde bei ebay kräftig meckern
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04.12.2015, 13:03 | #11 |
[NSH]Axel
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AW: Kleines Problem bei ebay . . .
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04.12.2015, 18:32 | #12 |
Registrierter Benutzer
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AW: Kleines Problem bei ebay . . .
Danke Suprax.
Der Verkäufer hat sich heute gemeldet nachdem ich das über ebay gemeldet habe . . . ein Wunder.So wie es aussieht, bekomme ich ne Versandetikett zugeschickt und bekomme den kompletten Gesamtbetrag mit Versandkosten überwiesen . . . Mal schauen, aber noch ist es nicht vorbei.Hab zumindest jetzt ne leichtere Schulter . . . Hätte nie gedacht, dass da was geschehen würde. In allem bedanke ich bei euch für eure Hilfe.
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05.12.2015, 18:41 | #13 |
Supra Modulator
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AW: Kleines Problem bei ebay . . .
Man könnte auch das Material mit der korrekten Begründung innerhalb der 14-Tage-Frist zurücksenden und eine Frist zur Rückzahlung setzen. Wenn das Geld nicht kommt (was zu erwarten wäre) eine Mahnung schicken. Dann ins Schreibwarengeschäft und ein Formular für einen Mahnbescheid kaufen, ausfüllen und mit ein paar Euro Gebühren (die man gleich auf den Mahnbetrag draufschlägt) ab zum Amtsgericht. Kurze Zeit später wird der Gerichtsvollzieher beim Gläubiger stehen und ihm die Wahl lassen zwischen zahlen und - wenn er die Schuld abstreitet - einem Gerichtsverfahren (wenn man beim Ausfüllen des Mahnbescheids das Kreuzchen entsprechende gesetzt hat). Die andere Alternative wäre, er leistet einen Offenbarungseid, was er aber nicht tun wird, denn das wäre dann eine Privatinsolvenz mit allen dementsprechenden Folgen.
Ich habe das zum Glück in den letzten 15 Jahren nicht mehr gebraucht, aber zu meiner Zeit als Kassenwart eines Vereins musste ich da am Anfang kräftig aufräumen. Da hatte ich Routine mit dieser Art, Geld einzutreiben. Und es hat fast immer geklappt, nur einer war tatsächlich völlig insolvent.
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