06.11.2009, 00:00 | #1 |
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Hab ne echt lustige Mail bekommen
Ich weiß zwar nicht ob es stimmt aber vielleicht wissen das die Gesetztgelehrten....:
Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen will und irgend ein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur. Drängeln? Lichthupe? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden! Seit dem 01.08.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 €uro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot! Deshalb lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO derzeit 50 €uro - 3 Punkte - Fahrverbot gibt es erst bei mehrfacher Wiederholung. Fazit: 200 €uro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart! Noch mehr sparen? Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 €uro - 2 Punkte. Wieder einen Punkt gespart! Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 €uro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart. Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!!! Kauf Dir Blaulicht und Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir den Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 €uro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und gleich in größeren Mengen im Versandhandel (z. B. Conrad, Westfalia, etc.) kaufen. Also 230 Euro gespart und keine Punkte!!! So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt..... :-) |
06.11.2009, 00:10 | #2 |
Registrierter Benutzer
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AW: Hab ne echt lustige Mail bekommen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen. So hab ich das mal ebend aus dem gesetzbuch kopiert und mir ist aufgefallen das die Formulierung doch sehr wage verstanden werden kann.
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LG Toshi |
07.11.2009, 21:15 | #3 |
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AW: Hab ne echt lustige Mail bekommen
Hi,
im ersten Moment klingt das immer ganz gut. Bei Gefährdung oder erst recht bei einem Unfall kann das ganz schnell deutlich teuer werden. Man stelle sich vor der Träumer vor einem sieht das Blaulicht,erscheckt und verreißt das Lenkrad. Ähnliches gillt für das überholen auf dem Standstreifen. wenn da grad ein Familienvater seinen Platten Reifen wechselt Gruß Tobias |
07.11.2009, 22:04 | #4 |
Registrierter Benutzer
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AW: Hab ne echt lustige Mail bekommen
Ich hab das ganze schon im tv gesehen. Da ist was dran. Mit dem Blaulicht bin ich mir nicht so ganz sicher was das Gesetz da so sagt.
Beim Rest stimmt das schon. Drängeln ist halt kacke.
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Sprächen die Menschen nur von Dingen, von denen sie etwas verstehen, die Stille wäre unerträglich. |
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