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Alt 23.06.2005, 14:51   #1
Goorooj
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Tüv & Stillegung

hallo gemeinde,

tüv bis oktober, fahrzeug wird nächste woche stillgelegt.

1. frage: wie lange ist die stillegungsfrist momentan, 18 monate?
2. frage wenn während der stillegungsfrist der tüv abläuft muss keine vollabnahme gemacht werden beim wieder anmelden ( nur der normale tüv ) innerhalb dieser frist.
3. frage: gilt der tüv dann ab abnahmezeitpunkt oder ab dem zeitpunkt zu dem er eigentlich fällig gewesen wäre?
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Gott sprach: Es ist nicht gut, dass der Mann alleine sei; ich will ihm eine Gehilfin machen, die um ihm sei. Und er nahm den Mann und schenkte ihm eine Supra. ( Moses 1.2, 2.15 - 2.25)
Und der Herr sprach: du sollst das Pedal zum Metal führen. ( TÜV 130,250)

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Alt 23.06.2005, 14:58   #2
M.A.N.I.A.C-MK3
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M.A.N.I.A.C-MK3 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
1. ja, nach 18 Monaten--> Vollabnahme + neuer Brief
2. ja
3. Wenn de da so nen Arsch hast der das rückdatiert, würde ich da ernergisch dagegen vor gehen! Normalerweise machen die das gerne. Sag einfach, die Karre war länger still gelegt und dafür willste net noch TÜV bezahlen!
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das spritz ich mir jetz subkultan!
URAN, URAN...
Und das im Vatikan!
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Alt 23.06.2005, 15:11   #3
Grizzly
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Grizzly wird schon bald berühmt werden
18 Monate stillgelegt = aus dem Verkehrsregister = IMMER Vollabnahme = neuer Brief = neuer Tüv für 2 volle Jahre.

Gruß Grizzly
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Alt 23.06.2005, 15:23   #4
stefan
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1. Ist bereits geklärt
2. + 3. Da kommt es jetzt darauf an: Ist das Auto abgemeldet zum Zeitpunkt des TÜV-Ablaufs dann MUSS vor dem neu zulassen auf jeden Fall neu TÜV gemacht werden (dieser gilt dann 2 Jahre ab Abnahmetag), den ein Du bekommst ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV gar nicht angemeldet.

Anderst sieht es z.B. bei Autos mit Saisonkennzeichen aus: Ist dort die TÜV-Fälligkeit im Zeitraum der Stillegung (Z.B. Dezember), dann muß man direkt im ersten Monat, in dem das Fahrzeug wieder geführt werden darf zum TÜV - und dieser datiert die neue Fälligkeit auch entsprechend zurück (Dezember etc)


Gruß, Stefan
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Alt 23.06.2005, 15:41   #5
Flatti
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Flatti befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Anderst sieht es z.B. bei Autos mit Saisonkennzeichen aus: Ist dort die TÜV-Fälligkeit im Zeitraum der Stillegung (Z.B. Dezember), dann muß man direkt im ersten Monat, in dem das Fahrzeug wieder geführt werden darf zum TÜV - und dieser datiert die neue Fälligkeit auch entsprechend zurück (Dezember etc)
Nein, der datiert dich auf den ersten Monat der Zulassung, steht sogar in den Vorschriften.
Zumindest, wenn du einen netten Prüfer hast wird das auch umgesetzt.
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Alt 23.06.2005, 17:31   #6
Goorooj
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Goorooj befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
ok, korrigiert mich wenn falsch:

wagen wird nächste woche stillgelegt, tüv läuft im oktober ab, macht nix weil im frühjahr ( locker innerhalb der 18 monate ) die fertig umgebaute kiste zum tüv geht ( normaler tüv, keine vollabnahme, &AU ) und wieder zugelassen wird.

richtig?
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Gott sprach: Es ist nicht gut, dass der Mann alleine sei; ich will ihm eine Gehilfin machen, die um ihm sei. Und er nahm den Mann und schenkte ihm eine Supra. ( Moses 1.2, 2.15 - 2.25)
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Alt 23.06.2005, 17:39   #7
Grizzly
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Grizzly wird schon bald berühmt werden
Schaffst du eh nicht in der Zeit !

Gruß Grizzly
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