05.05.2013, 12:51 | #1 |
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5 Tages Zulassung
Hallo,
ich wurde gestern Abend mit meiner Supra und einem 5 tages Kennzeichen von den Cops angehalten. Diese meinten ich sei als nicht gelernter KFZ Mechatroniker nicht befugt eine "Diagnosefahrt" mit dem Fahrzeug durchzuführen. Darauf habe ich die situation erklärt das es am FR eine Große Reperatur gegeben hat (Lichtmaschine,Bremsen,Reifen etc.) was auch wirklich so war. und bevor ich nächste Woche zum TÜV fahre das Auto nochmal Probefahren will. Daraufhin hab ich eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung bekommen,mir wurden die kennzeichen abgenommen und ich stand auf der Hauptstraße ohne Nummernschilder. Dann hab ich gefragt ob ich das Auto denn nicht noch auf einen Parkplatz in der Nähe stellen darf das ich nicht auf der Hauptstraße stehen muss,darauf kahm nur eine freche Anwtwort wie nein darfst du nicht ohne nummernschilder schieben dürfen sies auch nicht und mit dem Seil abschleppen, dürfen sie auchnicht.Und weg waren sie. Also blieb mir nichts anderes Übrig jemand mit einem Anhänger zu kontaktieren. Meiner meinung nach ist da gewaltig was schiefgelaufen. Hatte jemand schonmal ein solchen zwischenfall? |
05.05.2013, 13:12 | #2 |
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AW: 5 Tages Zulassung
ein 5 tages kennzeichen ist für probefahrten und überführungsfahrten zulässig!
http://www.strassenverkehrsamt.de/kf...eitkennzeichen die haben absolut keine ahnung gehabt, bist du rechtschutz versichert? geh zum anwalt, die inkompetenz muss bestraft werden!!
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Gott schuf den GTI und die Hölle die SUPRA !!! |
05.05.2013, 13:13 | #3 | |
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AW: 5 Tages Zulassung
Ich glaube hier fehlen einige Angaben.
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Zitat:
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05.05.2013, 14:33 | #5 |
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AW: 5 Tages Zulassung
http://www.kurzzeitkennzeichen.de/de/gesetz.html
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten (1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt. (2) Auf Antrag hat eine Zulassungsbehörde bei Bedarf für Zwecke nach Absatz 1 ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster in Anlage 9 auszugeben. Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Das Kurzzeitkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „03“ oder „04“. Das Kurzzeitkennzeichen enthält außerdem ein Ablaufdatum, das längstens auf fünf Tage ab der Zuteilung zu bemessen ist. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Der Halter darf im Falle des Satzes 7 die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen. (3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „06“. Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben. (4) Mit dem Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens oder eines roten Kennzeichens sind vom Antragsteller zum Zwecke der Speicherung in den Fahrzeugregistern die in § 6 Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Halterdaten und die in § 6 Absatz 4 Nummer 4 bezeichneten Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie bei Kurzzeitkennzeichen zusätzlich das Ende des Versicherungsschutzes mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. (5) Kurzzeitkennzeichen und rote Kennzeichen sind nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1, 6 und 7 auszugestalten und anzubringen. Sie brauchen jedoch nicht fest angebracht zu sein. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen und roten Kennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 10 Absatz 12 Satz 1 in Betrieb genommen werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 und 3 nicht vorliegen. (6) Die §§ 29, 47a und 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung finden keine Anwendung.
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LG Toshi |
05.05.2013, 15:16 | #6 | |||
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AW: 5 Tages Zulassung
Der Gesetztestext hat sich übrigens geändert. Es muß seit November 2012 die örtlich zuständige Stelle das Kennzeichen ausstellen, nicht mehr jede belieibige.
Der aktuelle Text sagt: Zitat:
Zitat:
Wenn du also gesagt hast, du würdest ne Prüfungsfahrt machen, haste dich in die Nesseln gesetzt. Probefahrt wäre das richtige Schlagwort gewesen.
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Zitat:
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05.05.2013, 17:03 | #8 | |
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AW: 5 Tages Zulassung
Ich glaube nach wie vor nicht, daß der oben geschilderte Vorgang alle Fakten enthält. Der Nachweis, daß es sich nicht um eine der genannten Fahrten handelt ist schwierig. Das weiß auch die Polizei. Wenn hier so durchgegriffen wurde, dann nciht einfach aus Unkenntnis der Sachlage.
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Zitat:
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05.05.2013, 18:29 | #9 | |
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AW: 5 Tages Zulassung
Zitat:
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Gott schuf den GTI und die Hölle die SUPRA !!! |
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05.05.2013, 18:44 | #10 | |
Registrierter Benutzer
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AW: 5 Tages Zulassung
Glaub ich nicht, das verursacht für die mehr Arbeit, als Nutzen. Unnötig Schreibkram und am Ende müssen sie dann argumentieren, warum etc. pp.
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Zitat:
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05.05.2013, 20:04 | #12 |
Registrierter Benutzer
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AW: 5 Tages Zulassung
Also wenn es sich wirklich so zugetragen hat, bewegen sich die Grünen auf sehr dünnem Eis.
Das Problem ist nur: Wenn Du alleine warst, hast Du ein Riesenproblem, denn dann können die sonstwas behaupten was Du Ihnen erzählt hast. Die sind zu Zweit...mindestens.
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Biete: Diverse Teile. Einfach in meinem Biete-Thread "Was in alles anbiete" nachsehen. |
05.05.2013, 22:00 | #13 |
[NSH]Schlossgespenst
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AW: 5 Tages Zulassung
Ich hab die 5-Tages-KZ auch schon öfter gehabt.
Und auch Kontrollen damit. Selbst mit in Oldenburg ausgestellten 5-Tages-KZ gabs in Berlin keine Probleme. Allgemeine Verkehrskontrolle, "Ich mach ne Überführungsfahrt", fertig. Wenn SO rigoros gehandelt wird, denke ich auch mal das da noch mehr dahinter steckt...
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Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot: "Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!" ----------------- NSH - NordSeeHorde ----------------- |
05.05.2013, 22:12 | #14 |
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AW: 5 Tages Zulassung
In dem Kennzeichen Schrieb ( der Rote Zettel ) wurde alles eingetragen. Ich habe Mit einer Reperatur am Fahrzeug argumentiert und wollte eine sogenannte "Diagnose" Fahrt machen. Weil ich nächte Woche einen tüv termin habe und ich ausreichend Privat kenntnisse hab ob diese mengel behoben wurden. Wie auch schon beschrieben bin ich dazu nicht befugt. Aber mir geht es darum, "Sie" kann mir doch nicht einfach mein Bezahltes bei der Versicherung angemeldetes Kennzeichen auf einer Hauptstraße abnehmen und mich stehen lassen ohne das ich auf den nächst gelgenen Parkplatz komme (der ca 200 m enfernt war)..mein auto nicht per Abschleppseil abschleppen darf schieben durfte ichs ja auchnicht(aufgrund des nichtvorhandenen nummernschild) Darauf kahm das Argument auf einem Geschotterten-Feldweg darf ich es schieben... (lustig.. in der stadt nen Feldweg) Sie meinten dann wenn die nächste streife kommt könnte ich pech haben und ich werde noch aufgrund ohne nummernschild auf offener straße verdonnert.Jetzt hab ich eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung weil ich nicht befugt war das Auto mit der Nummerntafel zu fahren.
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05.05.2013, 22:19 | #15 |
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AW: 5 Tages Zulassung
Ja, so hat das der Benutzer LikeP oben auch gepostet. Wir sind hier nicht bei ebay. EIN user reicht völlig.
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