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Alt 25.01.2021, 23:27   #1
Benni117
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Ich bin seid ein paar Tagen stolzer Besitzer eines D2 Fahrwerk. Alles eingebaut eingestellt, soweit alles super. Nun gibt es leider das Problem das das D2 nur mit Festigkeitsgutachten zu haben ist und das, in Verbindung mit H-Kennzeichen, sieht der TÜV nicht so gern. Da es aber das K-Sport mit Teilegutachten gibt und die beiden Fahrwerke baugleich sind würde er das, falls ich eins auftreiben kann, als Referenzgutachten herranziehen, dann wäre das alles keine große Sache mehr...

Alsoooo... Falls jemand ganz zufällig ein K-Sport verbaut hat und so nett wäre mir seines zukommen zu lassen (natürlich mit geschwärzten Details) wäre ich unendlich dankbar
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Alt 26.01.2021, 10:01   #2
Amtrack
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K Sport Gutachten sind Fahrgestellnummernbezogen und sollen nach Abnahme eingezogen werden - um genau solches Vorgehen zu unterbinden.
Bei der Bremse war es sicher so, beim Fahrwerk meine ich auch.
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Alt 26.01.2021, 20:08   #3
dogbony
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Es gibt ein Teilegutachten aber dieses ist zu jung. Tuningteile dürfen nicht älter als 10 Jahre nach Erstzulassung sein.
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Alt 27.01.2021, 01:29   #4
Benni117
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Zitat:
Zitat von dogbony Beitrag anzeigen
Es gibt ein Teilegutachten aber dieses ist zu jung. Tuningteile dürfen nicht älter als 10 Jahre nach Erstzulassung sein.
Das wäre ihm, aus welchen Gründen auch immer, dann wieder egal... wenn du was hast immer her damit!

Zitat:
Zitat von Amtrack Beitrag anzeigen
K Sport Gutachten sind Fahrgestellnummernbezogen und sollen nach Abnahme eingezogen werden - um genau solches Vorgehen zu unterbinden.
Bei der Bremse war es sicher so, beim Fahrwerk meine ich auch.

Das die Gutachten eingezogen werden macht denke ich mal auch irgendwo Sinn... ist ja nicht ganz billig so ein Teilegutachten... ist jetzt natürlich nicht so toll
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Alt 21.02.2021, 14:39   #5
suprafan
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Zitat:
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K Sport Gutachten sind Fahrgestellnummernbezogen und sollen nach Abnahme eingezogen werden - um genau solches Vorgehen zu unterbinden.
Bei der Bremse war es sicher so, beim Fahrwerk meine ich auch.
Komisch... ich habe schon zwei dieser Fahrwerke für die MKIII beim TÜV abnehmen lassen (1x Sport, 1x Street), bei verschiedenen Prüfern, aber nie war davon die Rede, dass der Prüfer irgendwas einbehält.
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Alt 22.02.2021, 08:29   #6
Amtrack
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Hast du dir die Gutachten mal durchgelesen?
Da stehts definitiv drinnen.

Was der Prüfer dann daraus macht, ist dann vermutlich was anderes - letztlich sind die Gutachten ja auch dein (bezahltes) Eigentum.
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Alt 22.02.2021, 09:30   #7
gitplayer
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Gehört hier zwar nicht hin, aber ist gerade ein aktuelles Thema:

Seit diesem Jahr dürfen bei Fahrzeugen mit EG Typgenehmigung, also sprich alles ab Baujahr 96/97, was nicht per Einzelabnahme nachträglich importiert wurde, nur noch Auspuffanlagen mit ABE, E, ECE etc. Genehmigung verbaut und eingetragen werden!

Völlig unabhängig davon, ob die Anlagen die Geräuschwerte liefern würden oder nicht. Keine ABE? Nicht mehr eintragbar!

Bedeutet, sämtliche japanischen Anlagen sind nicht mehr eintragbar!

Betrifft uns (noch) nicht wegen Baujahr, es zeigt nur deutlich in welche Richtung es gehen wird. Das wird mit Sicherheit sukzessive auf alle Tuningteile und Baujahre ausgedehnt werden!

Dass das natürlich nicht NUR an Prüfern liegt, die einfach alles eingetragen haben, ist klar, das ist auch ganz großes Stück weit Protektionismus gegen ausländische Importware, aber es wird als Rechtfertigung für derlei Dinge rangezogen.

Man wird uns unser Hobby stückchenweise wegnehmen und uns die Schuld zuschieben. Auf die Unterstützung der breiten Masse braucht man da nicht hoffen, die findet das eher noch gut, dass den Posern und Angebern mal ein Riegel vorgeschoben wird.
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Zitat:
Zitat von Voltaire
Der Hochmut der Kleinen besteht darin, immer, der der Großen, nie von sich selbst zu sprechen. Dieser letztere ist unendlich nobler, zuweilen aber einigermaßen beleidigend für die Gesellschaft. Er will sagen: "Meine Herren, Sie sind der Mühe nicht wert, die ich es mich kosten ließe, von Ihnen geachtet zu werden.
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Alt 22.02.2021, 18:38   #8
Willy B. aus S.
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Willy B. aus S. wird schon bald berühmt werden
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und mit dem Klappenauspuff ab Werk darf man dann weiter rumlärmen
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Alt 22.02.2021, 23:22   #9
suprafan
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Zitat:
Zitat von Amtrack Beitrag anzeigen
Hast du dir die Gutachten mal durchgelesen?
Da stehts definitiv drinnen.

Was der Prüfer dann daraus macht, ist dann vermutlich was anderes - letztlich sind die Gutachten ja auch dein (bezahltes) Eigentum.
Eben, nur weil der Herr Rösel da irgendwas reinschreibt, ist das ja nicht automatisch rechtlich verbindlich.


Zitat:
Zitat von gitplayer Beitrag anzeigen
Seit diesem Jahr dürfen bei Fahrzeugen mit EG Typgenehmigung, also sprich alles ab Baujahr 96/97, was nicht per Einzelabnahme nachträglich importiert wurde, nur noch Auspuffanlagen mit ABE, E, ECE etc. Genehmigung verbaut und eingetragen werden!
Hast du dazu mal eine seriöse Quelle? Hab auf die Schnelle nix gefunden.
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Alt 27.01.2021, 09:33   #10
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du brauchst dir da eigentlich keinen großen Kopf machen,

diese Eintragung ist so wie sie ist sowieso nichtig.

spätestes wenn er das Teilegutachten sieht ist die Sache vorbei.
falls er es irgendwie eintragen sollte in verb. mit H-Kennzeichen fällt es dann beim nä. Tüv auf oder bei einen Unfall.

weis auch nicht was das bringen sollte, H-Zulassung ist eig. müll, gerade wenn du damit fahren willst und was umbauen willst ist das alles hinderlich da ist ne Youngtimerzulassung besser.
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Alt 27.01.2021, 19:03   #11
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Ich hatte mein K-Sport Fahrwerk damals gebraucht gekauft. Ein Gutachten war aber trotzdem dabei. Wußte später nicht mehr wo ich es hingelegt hatte bzw. konnte es nicht mehr finden. Aber jetzt macht das ganze einen Sinn. Hat der TÜV Prüfer dann wohl eingezogen.
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Alt 27.01.2021, 21:50   #12
Benni117
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Zitat:
Zitat von pmscali Beitrag anzeigen
du brauchst dir da eigentlich keinen großen Kopf machen,

diese Eintragung ist so wie sie ist sowieso nichtig.

spätestes wenn er das Teilegutachten sieht ist die Sache vorbei.
falls er es irgendwie eintragen sollte in verb. mit H-Kennzeichen fällt es dann beim nä. Tüv auf oder bei einen Unfall.

weis auch nicht was das bringen sollte, H-Zulassung ist eig. müll, gerade wenn du damit fahren willst und was umbauen willst ist das alles hinderlich da ist ne Youngtimerzulassung besser.
Warum sollte es vorbei sein wenn er das Teilegutachten sieht? Er hat mir vorgeschlagen das ich das organisiere, weil er sich dann bei der Einzelabnahme den ganzen Stuss mit Federrate und Testfahrt etc. sparen kann... für ihn um einiges leichter, für mich um einiges billiger!

Was die nichtigkeit angeht stimmt nicht so direkt. Ja vermutlich wäre es in Verbindung mit der H-zul nicht i.O, aber das schlimmste was mir da passieren kann ist das mir das H aberkannt wird. Da aber derjenige der mir mein Oldtimergutachten gemacht hat, eben dieser Prüfer ist, mach ich mir da mal keine Sorgen. Rein technisch wäre die Eintragung zulässig da ja das D2 und das K-Sport(wie dem Gutachten zu entnehmen ist) baugleich sind und lediglich mit anderer Farbe verkauft werden! Und was den Sinn des H-Kennzeichens angeht:

Hier eine kleine Rechnung:

ohne H: 3000cm³+EZ vor 2008+ Abgasschlüssel 00= solide 760€ im Jahr nur fürs rumstehen

mit H: 191€

ich spare mir damit also 569€ in Steuern + günstigerer Versicherungstarif weil Oldtimer. Mag beim Facelift mit Kat und AGR nicht so extrem ausfallen aber bei meinem alten Stinker eben schon.
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Alt 28.01.2021, 00:31   #13
bitsnake
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was hast du für ein Auto ? Non-Turbo ohne Kat ? Dann lohnt das H natürlich

Ansonsten ists einfacher auf EURO2 umzuschlüsseln. Dann ist die Differenz bei der Steuer gering. Und die Versicherer versichern mit Wertgutachten auch ohne das H-KZ als Oldtimer. Wertgutachten sollte man sowieso haben falls mal ein Unfall passiert.

Zum Gutachten: K-Sport gibt die nur mit FGSt-Nr. raus wenn man da was kauft. das ist richtig. Bei mir hat allerdings noch kein Prüfer das Gutachten einbehalten, darf er eigentlich auch nicht, weil das gehört zum gekauften Eigentum und so Und wenn da ne "falsche" FGSt-Nr. drin steht, macht das das Gutachten technisch nicht falsch.

Wie du allerdings nachweist, das D2 baugleich ist weiß ich nicht. stehen da die gleichen Nummern drauf ?
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Wenn ich mit 200 mal einen Fußgänger treffen sollte, ist dem total egal was ich für einen Spoiler draufhabe.
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Alt 28.01.2021, 00:34   #14
bitsnake
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ach ja, H-Kennzeichen fähig ist das wirklich nicht. wenn du immer zum gleichen Prüfer gehts der das einmal eingetragen hat, ok. aber wenns ne wasserdichte saubere Eintragung werden soll. nein
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Alt 28.01.2021, 01:35   #15
Benni117
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Zitat:
Zitat von bitsnake Beitrag anzeigen
was hast du für ein Auto ? Non-Turbo ohne Kat ? Dann lohnt das H natürlich

Ansonsten ists einfacher auf EURO2 umzuschlüsseln. Dann ist die Differenz bei der Steuer gering. Und die Versicherer versichern mit Wertgutachten auch ohne das H-KZ als Oldtimer. Wertgutachten sollte man sowieso haben falls mal ein Unfall passiert.

Zum Gutachten: K-Sport gibt die nur mit FGSt-Nr. raus wenn man da was kauft. das ist richtig. Bei mir hat allerdings noch kein Prüfer das Gutachten einbehalten, darf er eigentlich auch nicht, weil das gehört zum gekauften Eigentum und so Und wenn da ne "falsche" FGSt-Nr. drin steht, macht das das Gutachten technisch nicht falsch.

Wie du allerdings nachweist, das D2 baugleich ist weiß ich nicht. stehen da die gleichen Nummern drauf ?
Hab nen 86er n/a ohne H wär das Ding ne echte Last!


Ja ich hoffe einfach das sich hier jemand findet dem es nicht gemopst wurde, aber sieht wohl so aus als wär die ganze Geschichte aussichtslos...


D2 und K-Sport Fahrwerke werden beide von fubu hergestellt, sehen optisch, wie erwähnt, gleich aus( bis auf die Farbe) und die technischen Zeichnungen stimmen auch überein, zudem verweisen bei beiden Fahrwerken die Nummern fürs Festigkeitsgutachten auf das selbe Gutachten.
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