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Alt 09.08.2010, 21:12   #76
MK4 Racer 87
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AW: Toyota Supra Reparaturhandbuch in Deutsch!!

ok hat jemand noch was. würde gerne bisschen entscheidungsrecht darüber haben dürfen.
aber nicht so wie im MK4 forum lololol
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Alt 09.08.2010, 21:16   #77
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AW: Toyota Supra Reparaturhandbuch in Deutsch!!

du könntest das handbuch ja zu ner zip mit passwortschutz versehen und dann,wenn gmturbo es erlaubt,auf den ftp laden

jeder der es dann haben will muss vorher das passwort wissen.wirklich sicher ists aber auch nicht,da man das passwort immer weiter geben kann.solle es mal ärger geben,bist du und gmturbo fällig.

ansonsten die variante auf cd
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Alt 09.08.2010, 21:36   #78
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AW: Toyota Supra Reparaturhandbuch in Deutsch!!

Zitat:
Zitat von Lauri Beitrag anzeigen
1. Da im Netz auch recht viele englischsprachige Bücher kusieren, scheint es nicht so riskant zu sein, sie auch öffentlich zu publizieren
Darauf würde ich mich nicht verlassen... es gibt auch viele Drogendealer, die öffentlich auf Bahnhöfen oder in Parks ihr Zeug verkaufen, trotzdem wird das nicht gern gesehen

Ich würde meinen, dass du dich nicht zwangsläufig strafbar machst, wenn mindestens folgende Bedingungen erfüllt sind:
1) es gibt eine geschlossene und überschaubare Benutzergruppe
2) du verdienst kein Geld daran

Der erste Punkt wird wohl darauf hinauslaufen, dass du eine Kopie nur auf Anfrage abgibst und auch dann nicht unbedingt an jeden Dahergelaufenen.
Trotzdem kann es passieren, dass es dann jemand bei eBay verkauft oder in eine Tauschbörse einstellt.
Man kann PDFs (oder besser schon die einzelnen Grafikdateien) automatisiert mit einem Wasserzeichen versehen, vielleicht ließe sich damit ohne allzu großen Aufwand für jeden einzelnen Abnehmer eine individuelle Kopie erstellen. An Hand des Wasserzeichens würde sich eine "außer Kontrolle" geratene Kopie dann im Falle eines Falles zurückverfolgen lassen.

Beim zweiten Punkt könnte es m.W. sein, dass bei dir sogar dann eine Gewinnerzielungsabsicht angenommen wird, wenn du nur um eine Unkostenentschädigung für CD-Rohlinge o.ä. bittest.

Aber auch bei aller Vorsicht kann man dir wahrscheinlich an den Karren fahren, wenn er/sie es drauf anlegt. Man kann halt nur versuchen, möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten.
Ich bin aber auch nur interessierter Laie und kein Jurist, also alles ohne Gewähr.
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Alt 09.08.2010, 23:12   #79
Melinda
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AW: Toyota Supra Reparaturhandbuch in Deutsch!!

Ich habe mich zu diesem Thema mal schlau gemacht.

Hier die Ergebnisse:

1. Auf jedem (!) Reparaturhandbuch steht ein Copyright-Hinweis.
Ohne schriftliche Genehmigung von Toyota dürfen die Bücher demnach weder im Ganzen noch auszugsweise kopiert oder vervielfältigt werden. Kopieren und Vervielfältigen schließt natürlich auch die elektronische Verarbeitung und Verbreitung mit ein.

2. Ein mir bekannter MKIV-Fahrer hat vor einigen Jahren schriftlich bei Toyota um genau diese Erlaubnis angefragt. Auch hier wurde mit der Begründung "kostenlos für kleinen überschaubaren Kreis von Enthusiasten / Hobbyisten" etc. argumentiert. Klar wurde dem Anliegen nicht zugestimmt, was ja auch nicht verwunderlich ist. Denn warum sollte Toyota Hobbyschraubern den Weg zum Vertragshändler ersparen?

3. Zum Rechtlichen: Ich bin keine Rechtsanwältin. Aber allein der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass die "Gewinnerzielungsabsicht" hier nur eine untergeordnete Rolle spielt; gegebenenfalls für das Finanzamt. Aber Copyrightverletzung wird üblicherweise unnachgiebig geahndet. Siehe Musik-Downloads und Tauschbörsen.

4. Meine Überlegungen dazu: Thread schließen oder versenken und die Sache irgendwie anders abwickeln. Sollte die "andere Abwicklung" künftig aber doch rauskommen, schützt das den Urheber der Aktion in keinster Weise. Über kurz oder lang wird jedoch immer was passieren. Die Autos werden verkauft, die Handbücher mit.... (Autoscout, Ebay, etc.), die Sache wird irgendwie publik. Rückwärts forschen fällt defintiv leichter als Mancher glaubt.

5. Mein Fazit: Ich würde mich nie auf so ein Unterfangen einlassen. Dem Urheber solchen Aktionen drohen schnell Strafen und Schadenersatz im 5- oder 6-stelligen Bereich. Wenn Toyota einen Verlust durch entgangene Reparaturaufträge im Wert von 1 Mio feststellt, sind's halt 1 MIO. Und wenn die pdf-Datei allen Interessierten zugänglich ist oder wird oder "könnte", kann das ja nicht ausgeschlossen werden. Nun ja. Dann würde ich deswegen nicht vor Gericht stehen wollen.

PS: Ansonsten nette Idee.
Ich nehme auch ein Exemplar, wenn der Produzent das Risiko nicht fürchtet.
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Alt 10.08.2010, 09:13   #80
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naja,es gibt etliche reparaturhandbücher über autos im inet.das von der mk3 steht ja auch online.von der celica gti hab ich auch hier.

klar,was ihr schreibt stimmt alles.aber glaub nicht das da irgendwann so ein palaver entstehen wird
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Alt 10.08.2010, 10:07   #81
MK4 Racer 87
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DANKE AN: Suprafan und Melinda für die ausgiebeig gute auskunft.

Mhh ist halt echt blöd würde gerne helfen aber mache mich strafbar.
muss mir echt irgend etwas einfallen lassen. habe da einen freund der ist informatiker vielleicht weiß er was.
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Alt 10.08.2010, 12:08   #82
suprafan
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Melinda:
Interessanter Input
Dass Toyota damit nicht einverstanden wäre, liegt ja auf der Hand.
Es gibt im Bereich des Urheberrechts aber den Begriff der "Privatkopie":
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
D.h., dass einzelne Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material unter Freunden/Bekannten zu dulden sind.
Du darfst z.B. durchaus auch eine gekaufte CD kopieren und die Kopie an deinen Bruder weitergeben, ohne dass dir jemand einen Strick daraus drehen kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat da mal die Anzahl von 7 Kopien in den Raum geworfen, die noch unter "Privatkopie" fallen würden.

Die "Gewinnerzielungsabsicht" hat auf Seiten des Verbreiters schon auch Auswirkungen auf die "Schwere" der Tat, denke ich. Wird eine solche Absicht angenommen (weil der Verbreiter die Kopien meinetwegen für 50 Eur bei eBay vercheckt), wiegt das schwerer, als wenn das Material tatsächlich ohne irgendwelche Gegenleistung weitergegeben wurde. Denn beim Verkauf hätte er sich ja selbst am Werk eines anderen bereichert. Das kann im strafrechtlichen Bereich m.E. schon den Unterschied machen, ob überhaupt Anklage erhoben oder das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder Mangel öffentlichen Interesses eingestellt wird.
Inwiefern sich das auf dem zivilrechtlichen Weg auswirkt, weiß ich aber auch nicht. Auf jeden Fall dürfte es sich im Urteil bemerkbar machen, wenn es denn zu einem Urteil kommt.

Bei den Abnehmern wäre allerdings in jedem Fall ein "Gewinn" festzustellen, denn sie haben ja das Geld für den Kauf der Bücher gespart.
Diese Argumentation wird auch in Filesharing-Prozessen angeführt. Da ist auch im Falle von jemandem, der eigentlich nur mal eben das neueste Lied seiner Lieblingsband für den eigenen MP3-Player runterladen wollte, automatisch eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben. Das wiederum hat Konsequenzen wie etwa die Deckelung der Abmahnkosten im Urheberrecht, die vor ein paar Jahren von Frau Zypries mal auf 100 Eur festgesetzt wurde. Diese Deckelung gilt eben dummerweise nur bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht, in der Praxis greift diese gut gemeinte Regelung also so gut wie nie.
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Alt 10.08.2010, 13:08   #83
Tyandriel
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wobei man 2 Punkte hinzufügen soll/kann/darf:

1. Privatkopien sind erlaubt, wie suprafan schon geschrieben hat, aber das Umgehen von Kopierschutzmassnahmen nicht! Trifft hier eher auf Musik, Software, etc. zu, weniger auf Bücher. Wenn die kopierte CD für den Freund eine Kopierschutzmassnahme hat, dann ist man trotzdem dran. So als Info.

2. Die Abmahnkosten sind zwar gedeckelt, aber nur für jeweils 1 "Gegenstand". Bei 5000 .mp3s ruiniert einen das trotzdem.

zudem sind wir nicht in den US of A, was Schadenersatz angeht. Privatpersonen können nur bis zu einem bestimmten Satz verdonnert werden, und der ist meines Wissens nach irgendwas vierstelliges.
Und jemanden auf Schadenersatz verklagen, weil er das WHB benutzt hat, statt in die Werkstatt zu fahren, wird hier in D glaub nicht funktionieren. Die müssten ja dann auch jeden freien Werkstattmeister verklagen, der den Vertragshändlern die Arbeit stiehlt...

Das öffentliche Verteilen des WHB würde ich allerdings trotzdem bleiben lassen. Egal obe gegen Geld oder für umme. Das hat nämlich nix mehr mit Privatkopie zu tun, sondern greift das Vertriebsrecht von Toyota an.
Und auch wenn das andere machen im Netz, wenn die genau Dich rannehmen, dann ist das eben persönliches Pech.
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Alt 11.08.2010, 00:33   #84
Melinda
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Zitat:
Zitat von Tyandriel Beitrag anzeigen
wobei man 2 Punkte hinzufügen soll/kann/darf:
Und jemanden auf Schadenersatz verklagen, weil er das WHB benutzt hat, statt in die Werkstatt zu fahren, wird hier in D glaub nicht funktionieren. Die müssten ja dann auch jeden freien Werkstattmeister verklagen, der den Vertragshändlern die Arbeit stiehlt...
Böser Fehler in der Argumentation!
Jeder Werkstattmeister darf seinem Handwerk nachgehen. Ob er dafür eine Anleitung braucht oder nicht, ist dabei nebensächlich. Selbst wenn dieser Meister zur Ausübung seines Handwerks die entsprechende Fachliteratur benötigt (im Original gibt es ja zu kaufen), spricht auch nichts dagegen.

In unserem Fall handelt es sich jedoch eindeutig um Verletzung des Copyrights. Das hat immer Folgen. Unwichtig, wie schwer die Strafe sein wird. Aber es wird eine Strafe geben. Die Strafe richtet sich üblicherweise nach dem Vergehen und dem Einkommen. Die Schadenersatzklage kommt bei Verurteilung auf dem Fuß. Und bei Schadenersatz gelten nicht irgendwelche lächerlichen "Deckelungsparagraphen". Ein "Schaden" wird überlicherweise voll geltend gemacht und bei entsprechender Sachlage auch voll fällig.

Meinetwegen können sich die selbsternannten Rechtsexperten hier gerne weiter auslassen. Mein Problem ist das nicht. Doch deren Meinung geht wirklich schwer an der Tatsächlichkeit vorbei. Allein das Argument "der Käufer oder Bezieher der Infos haftet für den geldwerten Vorteil" ist schon lachhaft. Nichtmal Drogenkonsum steht unter Strafe. Lediglich der Besitz oder der Handel ist strafbar.

Nun ja. Jeder soll entscheiden, wie er will. Ich würde mich dem Risiko "des Händlers" jedenfalls nicht aussetzen. Der Konsument hat sicherlich nichts zu befürchten. Schließlich handelt es sich hier nicht um Kinderpornos.
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Alt 11.08.2010, 09:14   #85
MK4 Racer 87
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echt übel das mit Copyright.
Mhh wenn ich das so lese dann ist das hart.
Also da ich selber Mechatroniker bzw Techniker bin komme ich selber an alle Daten für jede Marke ran. Wenn ein meister irgendwelche Daten verwendet und das nebenbei dann ist das Schwarzarbeit. Er wird natürlich bestraft
Aber das Wissen und lesen der Literatur ist im KFZ erlaubt und sogar in manchen Technischen sachen gewollt (Schulung,Schule,usw)
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Alt 11.08.2010, 10:29   #86
suprafan
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Zitat:
Zitat von Melinda Beitrag anzeigen
[..] die selbsternannten Rechtsexperten [..]
Mal abgesehen von dem anderen zusammenhanglosen Zeug in deinem Beitrag (Drogenkonsum, Kinderpornographie usw.): mich würde deine Qualifikation zu dem Thema Urheberrecht mal sehr interessieren, im Ernst. Man will ja schließlich dazulernen und seinen eigenen Kompass ggfls. neu ausrichten. Aber dazu möchte man natürlich vorher gerne wissen, von wem's kommt. Nicht, dass du auch nur so eine "Selbsternannte" bist...
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Alt 11.08.2010, 10:30   #87
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Zitat:
Zitat von Melinda Beitrag anzeigen
Böser Fehler in der Argumentation!
Jeder Werkstattmeister darf seinem Handwerk nachgehen. Ob er dafür eine Anleitung braucht oder nicht, ist dabei nebensächlich. Selbst wenn dieser Meister zur Ausübung seines Handwerks die entsprechende Fachliteratur benötigt (im Original gibt es ja zu kaufen), spricht auch nichts dagegen.

In unserem Fall handelt es sich jedoch eindeutig um Verletzung des Copyrights. Das hat immer Folgen. Unwichtig, wie schwer die Strafe sein wird. Aber es wird eine Strafe geben. Die Strafe richtet sich üblicherweise nach dem Vergehen und dem Einkommen. Die Schadenersatzklage kommt bei Verurteilung auf dem Fuß. Und bei Schadenersatz gelten nicht irgendwelche lächerlichen "Deckelungsparagraphen". Ein "Schaden" wird überlicherweise voll geltend gemacht und bei entsprechender Sachlage auch voll fällig.
ok, it´s gettin´rough...

wieso Argumentationsfehler? Es ist für mich unlogisch, von einer Person Schadenersatz fordern zu können, wenn sie nicht in die Vertragswerkstatt geht weil sie ein WHB hat. Aber nicht, wenn sie nicht zu mir kommt, weil sie ne andere (freie) Werkstatt hat!?
Und es ist mWn in D schlichtweg nicht möglich, solche Ansprüche zu erheben. Im Gegenteil, es gibt sogar eine staatliche Stelle, die nichts anderes macht, als solche Monopole im Keim zu ersticken.

Und was heisst da, jeder Werkstattmeister darf seinem Handwerk nachgehen!? Ich versteh gerade den Zusammenhang nicht, das ist hier doch vollkommen irrelevant!? Ich darf auch als Bäckereigeselle oder Klofrau mein Auto selbst reparieren, wie ich lustig bin, das kann mir niemand verbieten! Und schon gar niemand kann mich deshalb verklagen, weil ich es nicht ihm (gegen Bezahlung oder nicht) zu Reparatur gegeben habe! Ob ich dabei ein WHB benutzt habe oder nicht, ist dabei auch vollkommen wurschd.
Deiner Argumentation nach dürfte mich dann Toyo sogar anpissen, wenn ich mein Auto mithilfe eines legal gekauften oder von der Toyo-Werkstatt(!!! ja, die machen das!) geliehenen WHB repariere? ääääh... ne.
Und es gibt ja auch noch das Haynes-Reparaturhandbuch! Oder andere, freie Reparaturhandbücher. Ui, was geschieht dann mit dessen Nutzern? Oder gar den Autoren, Verlegern, Händlern? Die müssten ja alle schon vor 50 Jahren zu Tode verklagt worden sein, weil sie den Werkstätten das Geschäft wegnehmen...

Alles was Toyo in der Hand hätte, wäre das Copyright, das ist richtig. Aber solange man nicht mit Kopien handelt oder sie öffentlich frei verteilt, wird das keine Sau interessieren.


Zitat:
Zitat von Melinda Beitrag anzeigen
Meinetwegen können sich die selbsternannten Rechtsexperten hier gerne weiter auslassen.
Zitat:
Zitat von Melinda Beitrag anzeigen
3. Zum Rechtlichen: Ich bin keine Rechtsanwältin.
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Alt 11.08.2010, 13:07   #88
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Zitat:
Zitat von Tyandriel Beitrag anzeigen
ok, it´s gettin´rough...

wieso Argumentationsfehler? Es ist für mich unlogisch, von einer Person Schadenersatz fordern zu können, wenn sie nicht in die Vertragswerkstatt geht weil sie ein WHB hat. Aber nicht, wenn sie nicht zu mir kommt, weil sie ne andere (freie) Werkstatt hat!?
Und es ist mWn in D schlichtweg nicht möglich, solche Ansprüche zu erheben. Im Gegenteil, es gibt sogar eine staatliche Stelle, die nichts anderes macht, als solche Monopole im Keim zu ersticken.

Und was heisst da, jeder Werkstattmeister darf seinem Handwerk nachgehen!? Ich versteh gerade den Zusammenhang nicht, das ist hier doch vollkommen irrelevant!? Ich darf auch als Bäckereigeselle oder Klofrau mein Auto selbst reparieren, wie ich lustig bin, das kann mir niemand verbieten! Und schon gar niemand kann mich deshalb verklagen, weil ich es nicht ihm (gegen Bezahlung oder nicht) zu Reparatur gegeben habe! Ob ich dabei ein WHB benutzt habe oder nicht, ist dabei auch vollkommen wurschd.
Deiner Argumentation nach dürfte mich dann Toyo sogar anpissen, wenn ich mein Auto mithilfe eines legal gekauften oder von der Toyo-Werkstatt(!!! ja, die machen das!) geliehenen WHB repariere? ääääh... ne.
Und es gibt ja auch noch das Haynes-Reparaturhandbuch! Oder andere, freie Reparaturhandbücher. Ui, was geschieht dann mit dessen Nutzern? Oder gar den Autoren, Verlegern, Händlern? Die müssten ja alle schon vor 50 Jahren zu Tode verklagt worden sein, weil sie den Werkstätten das Geschäft wegnehmen...

Alles was Toyo in der Hand hätte, wäre das Copyright, das ist richtig. Aber solange man nicht mit Kopien handelt oder sie öffentlich frei verteilt, wird das keine Sau interessieren.






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bin mal gespannt wies weitergeht
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Alt 11.08.2010, 22:26   #89
Melinda
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Hehe. Ruhig Blut Jungs.

Man muss kein Rechtsanwalt sein, um manche Sachen zu verstehen. Gegebenenfalls reicht auch etwas Lebenserfahrung oder wenn man ab und zu mal Zeitung liest.

Irgendwer oben hat mich übrigens falsch verstanden, weil er meinen Text nicht richtig durchgelesen hat oder eben nicht verstanden hat. Ich zitiere mal nichts und niemanden, weil wohl auch das schnell falsch verstanden werden könnte.

Zu meiner "Qualifikation": Ich bin aktuell in 2 Schadenersatzprozesse involviert. Der eine Fall füllt inzwischen einen dicken DinA4-Ordner, der andere ist weniger intensiv. Trotzdem habe ich daraus eine Menge gelernt.

1. Fall: Der Schaden muss vom Verursacher des Schadens bezahlt werden. Inklusiv aller Gerichts- und Anwaltskosten und drumherum. Soweit so klar. Der Schaden wurde aber nicht nach meinem tatsächlichen Schaden beurteilt, sondern nach der Schadensfeststellung eines Gutachtens. Es geht um eine mittlere 4-stellige Summe.
Eigentlich nicht dramatisch, doch man beachte: Der zu bezahlende Schaden liegt höher als der tatsächliche Schaden. Diesen Fakt meinte ich, wo ich oben den imaginären oder eventuellen Schaden hochgerechnet habe. Für meinen Prozessgegner war zwischenzeitlich sogar Haft angesagt.

2. Fall: Kleine Notlüge, um eigene Interessen durchzusetzen (der dicke Ordner mit ca. 500 Seiten Anwalts- und Gerichtsschreiben). Hier geht es inzwischen um eine sehr hohe 5-stellige Summe. Der Fall steht kurz vor dem Abschuss zu meinen Gunsten. Den Prozessgegner erwartet anschließend noch eine Anklage wegen Betrugs.

Zu beiden Verfahren habe ich mich natürlich ausführlich mit meinen Anwälten besprochen und zeitgleich im Internet schlau gemacht. Dabei habe ich viel gelesen und auch viel dazugelernt. Und das nicht nur, was meine Fälle betrifft. Jedenfalls ist es erstaunlich, wie sich Dinge vor Gericht entwickeln können. Da hat der Verursacher eines auch nur möglichen Schadens wirklich nichts mehr zu lachen. Da werden Sachen rausgekramt, von denen hat der "normale Mensch" noch nichts gehört.

Schon beim geringsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit meines Tuns, würde ich daher von Aktionen ablassen, die mich in eine solche Tretmühle bringen könnten.

Aber wie oben schon gesagt, mein Problem ist das nicht. Ich nehme gerne, was mir für lau angeboten wird. Dafür werde ICH jedenfalls nie bestraft. Schlimmstenfalls gebe ich das illegale Material wieder her; nachdem ich mir eine Sicherungskopie gezogen haben.

Nichtsdestotrotz sollte man den Urheber "der guten Idee" nicht zum Weitermachen ermuntern und mögliche Risiken klein reden. Letztlich muss er die Suppe nämlich ganz allein auslöffeln. Daran will ich nicht aktiv teilhaben oder Schuld sein. Die Rechtsprechung zeigt, dass es teuer wird, sobald Rechte eines Anderen verletzt werden. Daher bleibe ich bei meinem Rat von oben, selbst wenn mir hier der Titel "Dümmste der Dümmsten" verpasst wird.
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Alt 11.08.2010, 22:48   #90
Viruz-X
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also ich würde mal behaupten,so langsam übertreibt ihr es mit den gesetzen.
es gibt soooooooooooooooooooo viele motorenhandbücher im inet,darunter auch dutzende von toyota.ich glaub kaum,dass wegen dem mk4 handbuch irgendein hahn krähen wird.zumal toyota ohne buch eh keine mk4 reparieren kann

wenn MK4 Racer 87 auf nummer sicher gehen will,dann verschickt er den kram halt auf cd.ob er dafür geld nimmt oder nicht ist seine sache und geht uns auch nix an.

oder halt auf dem ftp,das wäre mit risiko verbunden.aber das risiko beläuft sich whol fast gegen 0
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