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Alt 10.08.2010, 10:07   #1
MK4 Racer 87
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AW: Toyota Supra Reparaturhandbuch in Deutsch!!

DANKE AN: Suprafan und Melinda für die ausgiebeig gute auskunft.

Mhh ist halt echt blöd würde gerne helfen aber mache mich strafbar.
muss mir echt irgend etwas einfallen lassen. habe da einen freund der ist informatiker vielleicht weiß er was.
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Alt 10.08.2010, 13:08   #2
Tyandriel
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wobei man 2 Punkte hinzufügen soll/kann/darf:

1. Privatkopien sind erlaubt, wie suprafan schon geschrieben hat, aber das Umgehen von Kopierschutzmassnahmen nicht! Trifft hier eher auf Musik, Software, etc. zu, weniger auf Bücher. Wenn die kopierte CD für den Freund eine Kopierschutzmassnahme hat, dann ist man trotzdem dran. So als Info.

2. Die Abmahnkosten sind zwar gedeckelt, aber nur für jeweils 1 "Gegenstand". Bei 5000 .mp3s ruiniert einen das trotzdem.

zudem sind wir nicht in den US of A, was Schadenersatz angeht. Privatpersonen können nur bis zu einem bestimmten Satz verdonnert werden, und der ist meines Wissens nach irgendwas vierstelliges.
Und jemanden auf Schadenersatz verklagen, weil er das WHB benutzt hat, statt in die Werkstatt zu fahren, wird hier in D glaub nicht funktionieren. Die müssten ja dann auch jeden freien Werkstattmeister verklagen, der den Vertragshändlern die Arbeit stiehlt...

Das öffentliche Verteilen des WHB würde ich allerdings trotzdem bleiben lassen. Egal obe gegen Geld oder für umme. Das hat nämlich nix mehr mit Privatkopie zu tun, sondern greift das Vertriebsrecht von Toyota an.
Und auch wenn das andere machen im Netz, wenn die genau Dich rannehmen, dann ist das eben persönliches Pech.
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Alt 11.08.2010, 00:33   #3
Melinda
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Zitat:
Zitat von Tyandriel Beitrag anzeigen
wobei man 2 Punkte hinzufügen soll/kann/darf:
Und jemanden auf Schadenersatz verklagen, weil er das WHB benutzt hat, statt in die Werkstatt zu fahren, wird hier in D glaub nicht funktionieren. Die müssten ja dann auch jeden freien Werkstattmeister verklagen, der den Vertragshändlern die Arbeit stiehlt...
Böser Fehler in der Argumentation!
Jeder Werkstattmeister darf seinem Handwerk nachgehen. Ob er dafür eine Anleitung braucht oder nicht, ist dabei nebensächlich. Selbst wenn dieser Meister zur Ausübung seines Handwerks die entsprechende Fachliteratur benötigt (im Original gibt es ja zu kaufen), spricht auch nichts dagegen.

In unserem Fall handelt es sich jedoch eindeutig um Verletzung des Copyrights. Das hat immer Folgen. Unwichtig, wie schwer die Strafe sein wird. Aber es wird eine Strafe geben. Die Strafe richtet sich üblicherweise nach dem Vergehen und dem Einkommen. Die Schadenersatzklage kommt bei Verurteilung auf dem Fuß. Und bei Schadenersatz gelten nicht irgendwelche lächerlichen "Deckelungsparagraphen". Ein "Schaden" wird überlicherweise voll geltend gemacht und bei entsprechender Sachlage auch voll fällig.

Meinetwegen können sich die selbsternannten Rechtsexperten hier gerne weiter auslassen. Mein Problem ist das nicht. Doch deren Meinung geht wirklich schwer an der Tatsächlichkeit vorbei. Allein das Argument "der Käufer oder Bezieher der Infos haftet für den geldwerten Vorteil" ist schon lachhaft. Nichtmal Drogenkonsum steht unter Strafe. Lediglich der Besitz oder der Handel ist strafbar.

Nun ja. Jeder soll entscheiden, wie er will. Ich würde mich dem Risiko "des Händlers" jedenfalls nicht aussetzen. Der Konsument hat sicherlich nichts zu befürchten. Schließlich handelt es sich hier nicht um Kinderpornos.
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Alt 11.08.2010, 09:14   #4
MK4 Racer 87
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echt übel das mit Copyright.
Mhh wenn ich das so lese dann ist das hart.
Also da ich selber Mechatroniker bzw Techniker bin komme ich selber an alle Daten für jede Marke ran. Wenn ein meister irgendwelche Daten verwendet und das nebenbei dann ist das Schwarzarbeit. Er wird natürlich bestraft
Aber das Wissen und lesen der Literatur ist im KFZ erlaubt und sogar in manchen Technischen sachen gewollt (Schulung,Schule,usw)
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Alt 14.08.2010, 09:29   #5
Christian-MKIV
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anwalt...... ich brech ab hier regestriert sich ja auch schon wirklich jeder und meint er ist ein gesetzteshüter
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Alt 11.08.2010, 10:29   #6
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AW: Toyota Supra Reparaturhandbuch in Deutsch!!

Zitat:
Zitat von Melinda Beitrag anzeigen
[..] die selbsternannten Rechtsexperten [..]
Mal abgesehen von dem anderen zusammenhanglosen Zeug in deinem Beitrag (Drogenkonsum, Kinderpornographie usw.): mich würde deine Qualifikation zu dem Thema Urheberrecht mal sehr interessieren, im Ernst. Man will ja schließlich dazulernen und seinen eigenen Kompass ggfls. neu ausrichten. Aber dazu möchte man natürlich vorher gerne wissen, von wem's kommt. Nicht, dass du auch nur so eine "Selbsternannte" bist...
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Alt 11.08.2010, 10:30   #7
Tyandriel
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Zitat:
Zitat von Melinda Beitrag anzeigen
Böser Fehler in der Argumentation!
Jeder Werkstattmeister darf seinem Handwerk nachgehen. Ob er dafür eine Anleitung braucht oder nicht, ist dabei nebensächlich. Selbst wenn dieser Meister zur Ausübung seines Handwerks die entsprechende Fachliteratur benötigt (im Original gibt es ja zu kaufen), spricht auch nichts dagegen.

In unserem Fall handelt es sich jedoch eindeutig um Verletzung des Copyrights. Das hat immer Folgen. Unwichtig, wie schwer die Strafe sein wird. Aber es wird eine Strafe geben. Die Strafe richtet sich üblicherweise nach dem Vergehen und dem Einkommen. Die Schadenersatzklage kommt bei Verurteilung auf dem Fuß. Und bei Schadenersatz gelten nicht irgendwelche lächerlichen "Deckelungsparagraphen". Ein "Schaden" wird überlicherweise voll geltend gemacht und bei entsprechender Sachlage auch voll fällig.
ok, it´s gettin´rough...

wieso Argumentationsfehler? Es ist für mich unlogisch, von einer Person Schadenersatz fordern zu können, wenn sie nicht in die Vertragswerkstatt geht weil sie ein WHB hat. Aber nicht, wenn sie nicht zu mir kommt, weil sie ne andere (freie) Werkstatt hat!?
Und es ist mWn in D schlichtweg nicht möglich, solche Ansprüche zu erheben. Im Gegenteil, es gibt sogar eine staatliche Stelle, die nichts anderes macht, als solche Monopole im Keim zu ersticken.

Und was heisst da, jeder Werkstattmeister darf seinem Handwerk nachgehen!? Ich versteh gerade den Zusammenhang nicht, das ist hier doch vollkommen irrelevant!? Ich darf auch als Bäckereigeselle oder Klofrau mein Auto selbst reparieren, wie ich lustig bin, das kann mir niemand verbieten! Und schon gar niemand kann mich deshalb verklagen, weil ich es nicht ihm (gegen Bezahlung oder nicht) zu Reparatur gegeben habe! Ob ich dabei ein WHB benutzt habe oder nicht, ist dabei auch vollkommen wurschd.
Deiner Argumentation nach dürfte mich dann Toyo sogar anpissen, wenn ich mein Auto mithilfe eines legal gekauften oder von der Toyo-Werkstatt(!!! ja, die machen das!) geliehenen WHB repariere? ääääh... ne.
Und es gibt ja auch noch das Haynes-Reparaturhandbuch! Oder andere, freie Reparaturhandbücher. Ui, was geschieht dann mit dessen Nutzern? Oder gar den Autoren, Verlegern, Händlern? Die müssten ja alle schon vor 50 Jahren zu Tode verklagt worden sein, weil sie den Werkstätten das Geschäft wegnehmen...

Alles was Toyo in der Hand hätte, wäre das Copyright, das ist richtig. Aber solange man nicht mit Kopien handelt oder sie öffentlich frei verteilt, wird das keine Sau interessieren.


Zitat:
Zitat von Melinda Beitrag anzeigen
Meinetwegen können sich die selbsternannten Rechtsexperten hier gerne weiter auslassen.
Zitat:
Zitat von Melinda Beitrag anzeigen
3. Zum Rechtlichen: Ich bin keine Rechtsanwältin.
zählst Dich doch selbst dazu
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Alt 11.08.2010, 13:07   #8
MK4 Racer 87
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Zitat:
Zitat von Tyandriel Beitrag anzeigen
ok, it´s gettin´rough...

wieso Argumentationsfehler? Es ist für mich unlogisch, von einer Person Schadenersatz fordern zu können, wenn sie nicht in die Vertragswerkstatt geht weil sie ein WHB hat. Aber nicht, wenn sie nicht zu mir kommt, weil sie ne andere (freie) Werkstatt hat!?
Und es ist mWn in D schlichtweg nicht möglich, solche Ansprüche zu erheben. Im Gegenteil, es gibt sogar eine staatliche Stelle, die nichts anderes macht, als solche Monopole im Keim zu ersticken.

Und was heisst da, jeder Werkstattmeister darf seinem Handwerk nachgehen!? Ich versteh gerade den Zusammenhang nicht, das ist hier doch vollkommen irrelevant!? Ich darf auch als Bäckereigeselle oder Klofrau mein Auto selbst reparieren, wie ich lustig bin, das kann mir niemand verbieten! Und schon gar niemand kann mich deshalb verklagen, weil ich es nicht ihm (gegen Bezahlung oder nicht) zu Reparatur gegeben habe! Ob ich dabei ein WHB benutzt habe oder nicht, ist dabei auch vollkommen wurschd.
Deiner Argumentation nach dürfte mich dann Toyo sogar anpissen, wenn ich mein Auto mithilfe eines legal gekauften oder von der Toyo-Werkstatt(!!! ja, die machen das!) geliehenen WHB repariere? ääääh... ne.
Und es gibt ja auch noch das Haynes-Reparaturhandbuch! Oder andere, freie Reparaturhandbücher. Ui, was geschieht dann mit dessen Nutzern? Oder gar den Autoren, Verlegern, Händlern? Die müssten ja alle schon vor 50 Jahren zu Tode verklagt worden sein, weil sie den Werkstätten das Geschäft wegnehmen...

Alles was Toyo in der Hand hätte, wäre das Copyright, das ist richtig. Aber solange man nicht mit Kopien handelt oder sie öffentlich frei verteilt, wird das keine Sau interessieren.






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Alt 11.08.2010, 22:26   #9
Melinda
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Hehe. Ruhig Blut Jungs.

Man muss kein Rechtsanwalt sein, um manche Sachen zu verstehen. Gegebenenfalls reicht auch etwas Lebenserfahrung oder wenn man ab und zu mal Zeitung liest.

Irgendwer oben hat mich übrigens falsch verstanden, weil er meinen Text nicht richtig durchgelesen hat oder eben nicht verstanden hat. Ich zitiere mal nichts und niemanden, weil wohl auch das schnell falsch verstanden werden könnte.

Zu meiner "Qualifikation": Ich bin aktuell in 2 Schadenersatzprozesse involviert. Der eine Fall füllt inzwischen einen dicken DinA4-Ordner, der andere ist weniger intensiv. Trotzdem habe ich daraus eine Menge gelernt.

1. Fall: Der Schaden muss vom Verursacher des Schadens bezahlt werden. Inklusiv aller Gerichts- und Anwaltskosten und drumherum. Soweit so klar. Der Schaden wurde aber nicht nach meinem tatsächlichen Schaden beurteilt, sondern nach der Schadensfeststellung eines Gutachtens. Es geht um eine mittlere 4-stellige Summe.
Eigentlich nicht dramatisch, doch man beachte: Der zu bezahlende Schaden liegt höher als der tatsächliche Schaden. Diesen Fakt meinte ich, wo ich oben den imaginären oder eventuellen Schaden hochgerechnet habe. Für meinen Prozessgegner war zwischenzeitlich sogar Haft angesagt.

2. Fall: Kleine Notlüge, um eigene Interessen durchzusetzen (der dicke Ordner mit ca. 500 Seiten Anwalts- und Gerichtsschreiben). Hier geht es inzwischen um eine sehr hohe 5-stellige Summe. Der Fall steht kurz vor dem Abschuss zu meinen Gunsten. Den Prozessgegner erwartet anschließend noch eine Anklage wegen Betrugs.

Zu beiden Verfahren habe ich mich natürlich ausführlich mit meinen Anwälten besprochen und zeitgleich im Internet schlau gemacht. Dabei habe ich viel gelesen und auch viel dazugelernt. Und das nicht nur, was meine Fälle betrifft. Jedenfalls ist es erstaunlich, wie sich Dinge vor Gericht entwickeln können. Da hat der Verursacher eines auch nur möglichen Schadens wirklich nichts mehr zu lachen. Da werden Sachen rausgekramt, von denen hat der "normale Mensch" noch nichts gehört.

Schon beim geringsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit meines Tuns, würde ich daher von Aktionen ablassen, die mich in eine solche Tretmühle bringen könnten.

Aber wie oben schon gesagt, mein Problem ist das nicht. Ich nehme gerne, was mir für lau angeboten wird. Dafür werde ICH jedenfalls nie bestraft. Schlimmstenfalls gebe ich das illegale Material wieder her; nachdem ich mir eine Sicherungskopie gezogen haben.

Nichtsdestotrotz sollte man den Urheber "der guten Idee" nicht zum Weitermachen ermuntern und mögliche Risiken klein reden. Letztlich muss er die Suppe nämlich ganz allein auslöffeln. Daran will ich nicht aktiv teilhaben oder Schuld sein. Die Rechtsprechung zeigt, dass es teuer wird, sobald Rechte eines Anderen verletzt werden. Daher bleibe ich bei meinem Rat von oben, selbst wenn mir hier der Titel "Dümmste der Dümmsten" verpasst wird.
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Alt 11.08.2010, 22:48   #10
Viruz-X
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also ich würde mal behaupten,so langsam übertreibt ihr es mit den gesetzen.
es gibt soooooooooooooooooooo viele motorenhandbücher im inet,darunter auch dutzende von toyota.ich glaub kaum,dass wegen dem mk4 handbuch irgendein hahn krähen wird.zumal toyota ohne buch eh keine mk4 reparieren kann

wenn MK4 Racer 87 auf nummer sicher gehen will,dann verschickt er den kram halt auf cd.ob er dafür geld nimmt oder nicht ist seine sache und geht uns auch nix an.

oder halt auf dem ftp,das wäre mit risiko verbunden.aber das risiko beläuft sich whol fast gegen 0
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Alt 12.08.2010, 08:05   #11
Tyandriel
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Beileid zu Deinen laufenden Prozessen :-/ Würd mich an der Stelle aber interessieren, ob Dein Gegner ne Privatperson oder ein Unternehmen ist?

Ja, dann hast Du die Infos quasi aus erster Hand. Und es wird (inklusive mir) glaub auch keiner behaupten wollen, dass man so ein Verfahren auf die leichte Schulter nehmen, bzw. die Risiken vernachlässigen kann.

Raubkopieren ist kein Kavaliersdelikt, das ist Tatsache. Ich hatte aber eben einfach den Eindruck, dass manche davon ausgehen, das hier amerikanische Verhältnisse herrschen bzgl. der Einfachheit, irgendjemand wegen irgendeinem Pipifax auf horrende Höhen zu verklagen und auch noch damit durchzukommen.
Dem wollte ich entgegenargumentieren, denn das ist einfach nicht so.
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Alt 12.08.2010, 08:42   #12
Lauri
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Für die beiden Ideen von Tyandriel wäre ich auch offen, entweder auf ein ftp oder per post. Bin gespannt wie sich MK4 Racer 87 entscheidet.

Denn ich glaube auch nicht, das Toyota "Jagd" auf ein paar Hobbyschrauber macht, die an 15 Jahre alten Toyotas rumbastelt. Das wäre doch arg übertrieben, auch wenn die ganze Angelegenheit rechtlich eine Grauzone ist.

cu Lauri
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Alt 12.08.2010, 08:44   #13
wolle
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wolle ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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gääääääähnnnnnnnnnnnnnnnnnnn
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Alt 12.08.2010, 09:43   #14
MK4 Racer 87
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Thx at all für die fleißigen erfahrungsberichte. habe nächste woche urlaub und werde mich mal nen tag vor den pc setzen und darüber lesen.
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Alt 12.08.2010, 11:01   #15
suprafan
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Melinda:
Dann drück ich dir mal die Daumen, dass das alles fair ausgeht.

Ich hatte bis vor kurzem ein eher kleineres Strafverfahren wegen UrhG und UWG an der Backe, ohne mir einer Schuld bewusst gewesen zu sein, bzw. aus Gedankenlosigkeit. Der UrhG-Teil des Verfahrens wurde aber eingestellt, weil ich unschuldig war bzw. weil das Urheberrecht für das fragliche Material bei mir selber liegt, und für den UWG-Teil gab's eine eher symbolische Geldstrafe mittels Strafbefehl. Eben so niedrig, dass es sich bei weitem nicht lohnt, das weiter auszufechten.
Muss man aber auch mal erlebt haben, morgens um 6 von der Kripo mit 'nem Durchsuchungsbeschluss aus dem Bett geklingelt zu werden, inkl. Beschlagnahme sämtlicher PCs, nur weil ein ***** sich auf den Schlips getreten fühlte und eine recht "kreative" Strafanzeige verfasst hat, von der am Ende nicht viel übrig blieb
Ob zivilrechtlich was hinterherkommt, muss man mal abwarten, aber da gibt's von meinem speziellen Freund eigentlich nix zu wollen.

Ich weiß also schon, wie schnell man völlig unverhofft Ärger bekommen kann.
Seitdem bin ich z.B. auch Stammleser von lawblog.de
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