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#62 |
Captain Slow
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wie weit isses denn bis zur mietwerkstatt?
zur not mit abschleppstange, da brauchste im hinteren auto nicht mal den motor anzulassen, weil bremsen kann dann das zugfahrzeug ![]()
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Wer nichts weiß, muss alles glauben. |
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#63 | |
Registrierter Benutzer
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Zitat:
krass ?Krass ist nur wenn mann sich auf jemand verlässt,ist mann verlassen.Das Passiert uns nicht mehr.100% |
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#64 | |
Bruce Allmächtig
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Zitat:
Ich sag morgen bescheid was ist, einzige Option wäre die andere Mietwerkstatt um die Ecke, dahin können wir schleppen, muß aber da erstmal reinschauen...
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#66 |
Bruce Allmächtig
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es ist illegal wenn das abzuschleppende fzg nicht versichert ist weil abgemeldet... auch wenn du ne fluglizens hast...
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#67 |
Der goldene Splint
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wenn ich mein auto abmelde bekomme ich einschreiben dass meine kiste für solche zwecke, transport und in meiner garage bzw. parkplatz weiterhin versichert ist.
![]() d.h. wenn jemand in meine abgemeldete karre steine wirft, bekomm ich die scheiben bezahlt.......war bei meinen eltern schonmal der fall
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#68 |
Bruce Allmächtig
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das abschleppen ist nur für notfälle gedacht, und in diesem fall besteht kein notfall, weil das fzg bereits abgemeldet ist. schau in der stvo rein....
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#69 |
[NSH]Ehrenschweizer
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Im noch schöneren Frankenländle - dort wo andere Urlaub machen
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iTrader-Bewertung: (59)
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Stimmt nicht - das abzuschleppende Fahrzeug ist beim Zugfahrzeug mitversichert. Der Geschleppte braucht nichtmal nen Führerschein
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl) |
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#70 |
Registrierter Benutzer
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Boosti erst lesen ,dann blöken
ganz klipp un d klar wenn du ein AUto schleppst braucht der vorne 2er und braucht hinten jkein Versicherung Abschlepen der vorne 3er under hinten garkeinen FS |
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#71 |
Bruce Allmächtig
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ist ja mein schein, ich hab die stvo gelesen,....
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#73 | |
[NSH]Ehrenschweizer
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Zitat:
Wann? ![]() Ich war vor 2 Jahren in der Fahrschule, bissi was hab ich mir ja auch mal gemerkt *G*
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#75 |
Captain Slow
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hier noch ein paar erläuterungen: click
daraus geht hervor: sobald du ein fahrzeug abschleppst, ohne dabei "nothilfe" zu leisten oder es nur zur nächsten werkstatt zu schleppen, muss das hintere fahrzeug nicht zugelassen sein, weil das ganze gespann dann als "zugfahrzeug mit anhänger" gilt. somit muss hinten nicht mal jemand mit führerschein sitzen, der ziehende muss aber einen führerschein haben, der für das gesamtgewicht des gespanns ausreichend ist, bzw. mind. klasse BE....
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