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#16 | |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
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Zitat:
W bis 270 km/h Y bis 300 km/h Z über 240 km/h bis unendlich bedeutet. Wegen der nach oben offenen Grenze sind Z-Reifen halt teurer als andere. Und ebenfalls wegen der nach oben offenen Grenze bedeuten W-Reifen statt Z halt eine "minderwertigere" Bereifung, die ordnugnsgemäß zugelassen werden muss, sonst ist sie nicht erlaubt.
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#17 |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
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Ich habe inzwischen
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung von Goodyear für W 2. Unbedenklichkeitsbescheinigung von Conti für W 3. Supra-KFZ-Brief mit eingetragenen W 4. Brief von Toyo, wo die W-Freigabe verweigert wird. weil "nicht geprüft" ... Ich werde mit 1. bis 3. mal dem TÜV einen Besuch abstatten. Von 4. brauche ich ja nix zu erwähnen. Dumm nur, dass die Reifen, für die ich die Freugabe brauche, eigentlich von Firestone sind - und deren europäische Homepage ist grade tot. Na mal sehen, eigentlich sollte ja seit 2000 eine Eintragung ohne Markenbindung möglich sein.
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