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#16 |
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Du kannst alle Reifen montieren bei denen die "verhältnisse" (höhe zu greite) passen... - und auch w reifen, da die Top-Speed mit 245 eingetragen ist...
viel wichtiger sit die Frage: sind W-Reifen wirklich so viel billiger??? |
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#17 | |
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#18 |
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@Black Devil
die Hankook hab ich neu für 300 Euro bekommen...das nenn ich einen Sozialreifen...dafür bekomm ich woanders vielleicht mal grade zwei. Aber schaun mer mal wie die sind. Allerdings hab ich auf meinem anderem (geheimen) Auto schon seit Jahren Hankook drauf... is ok |
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#19 | |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
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Bei mir war es halt so, dass ich von meinem Schlachtauto vier W-Reifen hatte, di mich gar nix kosten. Insofern sind sie schon ziemlich billiger als Z.
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#20 | |
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#21 | |
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#22 | |
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#23 |
29L/100km@80min to HH
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In meinem Schein steht noch der "VR" Reifen drinn. Den gibt es ja nicht mehr. Ich darf alles was mehr als 245km/h verträgt verwenden. Das heisst den heutigen "V" Reifen nicht!!!! Der geht nur bis 240km/h. Aber ich habe eh ZR reifen drauf.
Preislich ist der unterschied zwischen W und Y Reifen ca 15€ pro Stück. Zumindest als ich ich noch welche gesucht habe. Und was die Markenbindung angeht. Man ist momentan schon dabei diese auch für Motorräder aufzuheben.
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#24 | |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
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Zitat:
Bis ca. 1989 stand V drin, jedoch mit Bindung an einen bestimmten Reifen, ich glaube es war Dunlop SP Sport. 1990 bis ca. 1991/92 hiess es dann Dunlop SP Sport V oder Goodyear Eagle Z. ab ca. 1992 hies es dann nur noch Z, mit Freigabe einer ganzen Reihe von Herstellern. Du hast meines Wissens die "mittlere" Variante, also Dunlop SP Sport V oder Goodyear Eagle Z. Die Markenbindung ist inzwischen aufgehoben. Ich habe allerdings keine Ahnung, wie sich das bei Dir in der Praxis auswirkt, d.h. ob Du jetzt V ohne Markenbindung verwenden darfst. Bei mir war es die letzte Variante, d.h. es war von vorneherein ausschliesslich Z eingetragen. Da gab es natürlich keine Frage, was ich verwenden darf. Deshalb wollte ich auch unbedingt die W-Eintragung haben.
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#25 | |
Registrierter Benutzer
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#26 |
Registrierter Benutzer
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Ich hatte ja schonmal geschrieben, das hier in Hessen irgendwie keiner der Ingenieure beim TÜV Lust hatte mir W Reifen einzutragen, da laut ihren Aussagen überflüssig. Hab inzwischen mit nem Sachverständigen bei meiner Versicherung gesprochen - der war der gleichen Meinung, obwohl er aus Versicherungssicht es am liebsten gesehen hätte wenn Toyota als Hersteller doch ja und amen dazu sagen würde.
Ich habe dann nochmal ein bisschen recherchiert...und beim ADAC auf der HP folgendes gefunden. Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen. In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich. Ansprechpartner für Unbedenklichkeitserklärungen, Reifenfreigaben,.... Ein kundenorientierter Reifenhändler wird für die meisten Fahrzeuge, für die bislang eine Reifenbindung bestand, die entsprechenden Freigaben der Fahrzeug- oder Reifenherstellers parat halten. Er kann dem Kunden ein Original oder zumindest eine beglaubigte Kopie dieser Freigabe aushändigen. Es empfiehlt sich, dieses Dokument zusammen mit der Fahrzeugpapieren mitzuführen, auch wenn der Fahrer ggf. nicht dazu verpflichtet ist. Sollte der Reifenhändler nicht über die gewünschte Reifenfreigabe verfügen, so können hierzu Auskunft geben: der Fahrzeughersteller, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet. der Räderhersteller, wenn sich das Fahrzeug bis auf Sonderräder im Serienzustand befindet. der Hersteller der gewünschten Reifen, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet und die bisherige Reifenbindung auf ZR-Reifen bezogen war. In diesen Fällen kann gegebenenfalls auch der Fahrzeughersteller Auskunft geben. Kann kein Hersteller für die gewünschten Reifen an dem entsprechenden Fahrzeug eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aushändigen, sollte die Beratung eines Sachverständigen der Überwachungsorganisationen gesucht oder von einer Umrüstung auf die gewünschten Reifen abgesehen werden. Die Reifen sollten erst montieren werden, wenn das entscheidende Dokument vorliegt und mögliche Auflagen für den Betrieb der Reifen (z.B. Reifenluftdruck) berücksichtigt werden können. Ich gehe mal davon aus, das nicht auch noch der ADAC auf seiner HP Mist verzapft - das entscheidende ist ja fett markiert. @Willie --- irgendwie habe ich das Gefühl gerade dieser eine TÜV bei euch vor Ort wollte Geld verdienen ![]() |
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#27 |
Registrierter Benutzer
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P.S.
evtl. schreibe ich aber auch nur für mich, da unter allen anderen vielleicht die ein oder andere Lady ist ![]() Dann ändert sich sicher alles... Grüße |
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#28 |
Supra Modulator
Registriert seit: Jan 2003
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Reifenfabrikats- und Typbindung bezieht sich meiner Meinung nach auf Einschränkungen INNERHALB einer im Schein eingetragenen Geschwindigkeitsklasse, die in der Tat nicht mehr vorliegen. Hier geht es jedoch darum, eine ANDERE (geringere) Geschwindigkeitsklasse als die im Schein eingetragene zu verwenden. Lieber begebe ich mich mit einer evtl. unnötigen Eintragung auf die sichere Seite, als nach einem Unfall diese Diskussionen in der Rolle eines Beschuldigten führen zu müssen. Und lieber habe ich einen "offiziellen" Eintrag im Schein bei mir als irgendwelche Freigaben von Reifenherstellern. Diese Freigaben beziehen sich, wie Dein Artikel ja beschreibt, nur auf das SERIENMÄSSIGE Fahrzeug. Im Zweifelsfall wird man mir das also um die Ohren hauen, weil ich Spurverbreiterung und Leistungssteigerung habe. Wenn jedoch der TÜV mir offiziell per Eintragung die Genehmigung für diese Reifen in Verbindung mit Spurverbreiterung und Leistungssteigerung gibt, dann bin ich auf der sicheren Seite. Kein Mensch kann mir nach einem Reifenplatzer auf der Autobahn einen Vorwurf machen.
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#29 |
Registrierter Benutzer
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ähhh ich glaube kaum das die geschwindikeitsangabe für reifen bindend ist, Reifenmarken sind freigegeben, und ich denke mal bei 95% der KFZ haben winterreifen eine geringere Zugelassene geschwindigkeit als das fahrzeug leisten kann. Man muss sich halt dann diesen deperten 180 km/h max aufkleber ins sichtfeld kleben.
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#30 | |
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Zitat:
Bei M+S Reifen kann das Eingetragene ein Geschwindigkeitsindex sein, der die Vmax des Fahrzeuges unterschreitet (ist sogar mindestens meistens so) - der Bapper besagt gar nichts - das dient nur als "Gedächtnisstütze" für den Fahrer, der ja auch nicht immer der Eigentümer sein muß. Fährst Du dann trotzdem schneller und der Reifen platzt, handelst Du theoretisch grob fahrlässig, d.h. die Versicherung würde versuchen nix zu zahlen. |
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